Der Bebauungsplan Winterhude 14 für den Geltungsbereich Dorotheenstraße — Krohnskamp — Nordostgrenze des Flurstücks 910, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 2002, über das Flurstück 724 (Heidberg), Nordostgrenzen der Flurstücke 830 und 709 der Gemarkung Winterhude — Poßmoorweg — Nordostgrenze des Flurstücks 294, über das Flurstück 2766 der Gemarkung Winterhude — Goldbekkanal (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 410) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-05-14
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind im Wohngebiet auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Poßmoorweg zwischen Krohnskamp und Heidberg sind Anlagen für Verwaltungen sowie für sportliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Im Kerngebiet kann für die viergeschossige Bebauung an der Ecke Poßmoorweg/Dorotheenstraße eine Erhöhung bis zu sieben Vollgeschossen im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 410]