Der Bebauungsplan Harburg 38 / Neuland 8 für den Geltungsbereich Hörstener Straße — West- und Nordgrenze des Flurstücks 2293 (Schlachthofstraße) der Gemarkung Wilstorf, über die Flurstücke 1047 und 1048 (Moorwettern), über das Flurstück 1047, Westgrenze des Flurstücks 1048, über die Flurstücke 1048, 1066 und 1065 der Gemarkung Harburg, über die Flurstücke 928, 922, 928, 934, 927, 923, 523, 924, 524 bis 528, 530 bis 528, 935, 926, 533, 537, 531 (Großmoordamm) und 532 der Gemarkung Neuland, über die Flurstücke 1835, 1797 (Wetternstraße), 2638, 1767, 1768, 2638 und 1776, Südostgrenze des Flurstücks 2638 der Gemarkung Wilstorf (Bezirk Harburg, Ortsteile 702 und 703) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-26
texte
[§2 Nr.1 | Von den Flächen für ebenerdige Stellplätze sind 10% mit Anpflanzungen zu versehen.][§2 Nr.2 | Für das Postamt und die Kerngebiete sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthalts- und sonstigen schutzwürdigen Räume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.3 | Im Kerngebiet an der Ecke Hörstener Straße/Großmoordamm sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude, Betriebe des Beherbergungsgewerbes sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Ortsumgehung Harburg. (Bundesstraße B 4/75) einwirken, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 702, 703]