• XPLAN_BP_PLAN_5a544bf3-4cae-43d4-8dd1-2bc24a9ded12

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    • XPLAN_BP_PLAN_5a544bf3-4cae-43d4-8dd1-2bc24a9ded12
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D179
    xpPlanDate
    • 1961-01-27
    name
    • D179
    internalId
    • d85fbf1d-866f-4fd2-8e6b-3a67728123ee
    technHerstellDatum
    • 2016-04-11
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.21 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: Für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.22 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser(G2g) 7,5 m][Nr. 2.23 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens: für die eingeschossigen Läden (L1) 5,0 m.][Nr. 2.3 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, dass die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.4 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit Wohnhäusern sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubare Fläche zwischen der Straßen- und Baulinie vor den Geschäftshäusern ist gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Im Geschäftsgebiet sind nur solche baulichen Anlagen zulässig, durch deren Benutzung keine unzumutbaren Belästigungen der näheren Umgebung oder der Allgemeinheit verursacht werden können. Dies gilt auch für die Änderung der Benutzung baulicher Anlagen und die Benutzung der unbebaubaren Flächen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1961-01-27
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_0c705d98-f146-4dad-a6a2-cf19a77af4ae]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung