• XPLAN_BP_PLAN_5a585a70-a141-468b-8b5a-3b5ff8e781f2

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5a585a70-a141-468b-8b5a-3b5ff8e781f2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Wohldorf-Ohlstedt12
    xpPlanDate
    • 2002-04-11
    name
    • Wohldorf-Ohlstedt12
    internalId
    • 46778ed4-f9c5-4945-8ae6-5c0e89a2c98d
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Wohldorf-Ohlstedt 12 für den Geltungsbereich nördlich der Straße Röötbergskamp, zwischen Bredenbekstraße und Bahndamm der U-Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 523) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 229, Nordgrenze des Flurstücks 232, West-, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 284, Südgrenze des Flurstücks 232 der Gemarkung Ohlstedt.
    technHerstellDatum
    • 2015-10-02
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen, mit Ausnahme der den Gewässern zugewandten Seiten, durch einzelne Architekturelemente wie Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet werden Ausnahmen gemäß § 3 Nummer 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.4 | Im reinen Wohngebiet sind mindestens 20 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mit Sträuchern und Stauden zu begrünen. Für je 150 m der nicht überbaubaren Grundstücksfläche ist mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 300 m² der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in einer Höhe von 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.5 | Für Anpflanzungsgebote und festgesetzte Gehölzflächen sind standortgerechte, einheimische Bäume und Sträucher zu verwenden. Bei Abgang sind Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.6 | Garagenwände und Pergolen auf Stellplätzen sind mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden. Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen sind extensiv zu begrünen.][§2 Nr.7.1 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Die mit "(Z1)" bezeichnete Fläche ist naturnah als Wiesenfläche und die mit "(Z2)" bezeichnete Fläche als Wald zu entwickeln.][§2 Nr.7.2 | Auf den Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft gelten folgende Vorschriften: Westlich des neuanzulegenden Teichs ist ein Knick mit einheimischen Gehölzen, östlich davon entlang der Grundstücksgrenze eine Hecke anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 523]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-04-11
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_65f4e940-78c2-4602-a069-0e8d74e00ed4]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung