• XPLAN_BP_PLAN_5a857b30-8bd9-40f5-9d8c-b4da6903661c

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    • XPLAN_BP_PLAN_5a857b30-8bd9-40f5-9d8c-b4da6903661c
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Eilbek13
    xpPlanDate
    • 2013-11-19
    name
    • Eilbek13
    internalId
    • ee5dfffa-8c88-4580-a7ec-84290e70ecec
    technHerstellDatum
    • 2016-02-11
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Oberhalb der als Höchstmaß festgesetzten, obersten Geschosse dürfen keine weiteren Geschosse errichtet werden.][§2 Nr.3 | Die festgesetzte Grundfläche von 1950 m² kann durch die in § 19 Absatz 4 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), bezeichneten Anlagen bis zu einer Grundfläche von 2780 m² überschritten werden.][§2 Nr.4 | An den Fassaden zur Maxstraße und zur Schellingstraße sowie an den zum Innenhof ausgerichteten Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 2,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig. An den übrigen Fassaden sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone, Erker und Vorbauten um bis zu 1,5 m und durch Terrassen um bis zu 5 m zulässig.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig.][§2 Nr.6 | Dachaufbauten sind, mit der Ausnahme von Zäunen für Dachgärten, in einer Höhe von maximal 1,50 m zulässig und müssen mindestens 3 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 Nr.7 | Nicht überbaute Tiefgaragen sind mit Ausnahme von Wegen, Spielflächen und Terrassen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und dauerhaft zu begrünen. Im Bereich von Baumpflanzungen auf Tiefgaragen ist auf mindestens 12 m² ein 1 m starker durchwurzelbarer Substrataufbau herzustellen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen.][§2 Nr.8 | Für je 400 m² der zu begrünenden Grundstücksflächen, auch solcher, die durch Tiefgaragen unterbaut sind, ist mindestens ein Baum zu pflanzen. Für Baumpflanzungen sind standortgerechte, kleinkronige Laubbäume mit einem Mindeststammumfang von 14 cm, in 1 m über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Die Baumanpflanzungen sind dauerhaft zu erhalten. Bei Abgang ist gleichwertiger Ersatz zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Dachflächen mit einer Neigung bis zu 20 Grad sind mit einem mindestens 13 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Bei Ausfall der Begrünung ist gleichwertiger Ersatz zu schaffen. Ausnahmen von der Begrünung sind bei wohnungsbezogenen Terrassen und technischen Anlagen möglich.][§2 Nr.10 | Im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen dem Flurstück 444 der Gemarkung Eilbek und den südlich im Plangebiet angrenzenden Flurstücken 842 und 442 sind geringfügige Überlagerungen der Abstandsflächen zwischen der Blockrandbebauung entlang der Maxstraße und dem Bestandsgebäude im rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstückes 444 zulässig. Im Übrigen sind die Abstandsflächen des Vorhabens im Plangebiet nachzuweisen.]
    begruendungsTexte
    • [ | ]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 502]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2013-11-19
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_9b239d06-884f-4b3f-b131-15b027453f53]
    planArt
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    • VorhabenbezogenerBPlan
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    • Parag13a
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    • Satzung