[Nr. 2.8 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.][Nr. 2.7 | Die als unbebaubar gekennzeichneten Flächen werden innerhalb der Begrenzungslinien für Wassertransportleitungen bzw. für Sielleitungen beansprucht. Die Flächen dürfen nicht bebaut und zur Verhütung einer Untergrundverseuchung nicht als Abstellplätze für Kraftfahrzeuge genutzt werden. Die Flächen dürfen auch nicht mit tiefwurzelnden Bäumen oder Sträuchern bepflanzt werden.][Nr. 2.6 | Im Baugenehmigungsverfahren wird festgelegt, wie die Arkade auf öffentlichem Grund entsprechend den Straßenbau- und verkehrstechnischen Erfordernissen zu gestalten ist. Das gilt insbesondere für die lichte Höhe. Der überbaubare öffentliche Grund darf nicht unterkellert werden.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.3 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchstens:
2.31 für die eingeschossigen Läden (L1g) 5,0 m,
2.32 für das achtgeschossige Wohnhaus (W8) 25,0 m,
2.33 für das neungeschossige Wohnhaus (W9) 29,0 m.][Nr. 2.2 | Für die Baustufen W8 und W9 gelten die Vorschriften des § 35 der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung,]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 133]