Der Bebauungsplan Hamburg-Altstadt 18 für den Geltungsbereich Rödingsmarkt — Ost-West-Straße — Holzbrücke -— Nikolaifleet — Hohe Brücke — Kajen (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 102) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-28
texte
[§2 Nr.1 | In den Kerngebieten sind in den Erdgeschossen zum Rödingsmarkt, zur Ost-West-Straße und zur Deichstraße nur Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Vergnügungsstätten und sonstige Läden zulässig. Auf dem Flurstück 1239 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd können Ausnahmen für den Bereich des Haupteinganges zum Verwaltungsgebäude an der Ost-West-Straße und dessen Hauptzufahrt an der Steintwiete zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet zwischen den Straßen Steintwietenhof, Steintwiete, Deichstraße und der Südgrenze des Flurstücks 3 der Gemarkung Hamburg-Altstadt-Süd sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | Das unter den Arkaden festgesetzte Geh- und Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH, der Hamburgischen Electricitätswerke AG, der Hamburger Gaswerke GmbH und der Deutschen Bundespost unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten.][§2 Nr.4 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbietbaren Teilen von Baugrundstücken zulässig.][§2 Nr.5 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlage und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Im Kerngebiet nördlich der Straße Steintwiete und an der Straße Rödingsmarkt kann im Rahmen der festgesetzten Geschoßfläche für Wohnzwecke ein dreizehntes Geschoß als Staffelgeschoß zugelassen werden. Das Staffelgeschoß ist ringsum um mindestens 1,50 m zurückzusetzen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 102]