[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Fabriciusstraße zwischen Bräsigweg und Seehofallee sind nicht störende friedhofbezogene Betriebe zulässig.][§2 Nr.2 | Das festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß des Flurstücks 3199 der Gemarkung Bramfeld an die Seehofallee eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 515]