[1. | (Verbot jeder Art gewerbl. u. handwkl. Betriebe, Läden u. Wirtschaften). Das Bauvolumen v. 1939 darf nicht vergrößert werden.][2. | Es darf nur an der Baulinie gebaut werden. Vorgärten u. Hintergärten sind vollen Umfanges zu erhalten u. von jeglicher Bebauung freizuhalten.]