[§2 | Auf dem Flurstück 496 der Gemarkung Öjendorf sind außerhalb des durch Baugrenzen gekennzeichneten überbaubaren Grundstücksteils bauliche Anlagen des Hochbaues auf der als „Sportanlage" festgesetzten Fläche nicht zulässig.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 131]