Der Bebauungsplan Othmarschen 23 für den Geltungsbereich beiderseits Elbchaussee / östlich Liebermannstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 218) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Liebermannstraße – über das Flurstück 1053, Ost- und Südseite des Flurstücks 1053, Ostgrenze Flurstücks 1052 der Gemarkung Othmarschen – Elbchaussee – Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 1352 der Gemarkung Othmarschen – Elbchaussee.
technHerstellDatum
2015-07-20
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im reinen Wohngebiet nördlich der Elbchaussee sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker kann bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Über dem dritten Vollgeschoß ist ein Dachgeschoß oder ein zurückgesetztes Staffelgeschoß mit einer geneigten Dachfläche von höchstens 35 Grad zulässig. Flachdächer werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunter¬bau, Fugenverguß, Alphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind flächendeckend mit einer mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung zu versehen.][§2 Nr.6 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen, in dessen Kronenbereich eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen ist. Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.7 | Für Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80 cm in 1 m Höhe über dem Erdboden sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen standortgerechten Arten vorzunehmen. Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich dieser Bäume unzulässig.][§2 Nr.8 | Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 218]