• XPLAN_BP_PLAN_5d918f0a-4672-46ca-bc8e-4c6cc8afa3a2

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5d918f0a-4672-46ca-bc8e-4c6cc8afa3a2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt112
    xpPlanDate
    • 2020-06-17
    name
    • Billstedt112
    internalId
    • 6c55eea0-3d61-4315-bbcd-e995e208d1c5
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Billstedt 112 für den Geltungsbereich Merkenstraße – Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 866 – Tabulatorweg - Öjendorfer Steinkamp – Möllner Landstraße der Gemarkung Öjendorf (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In den allgemeinen Wohngebieten werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In den allgemeinen Wohngebieten sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone und verglaste Vorbauten um bis zu 2 m auf höchstens einem Drittel der Fassadenlänge jeder einzelnen Fassade jedes Geschosses sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zulässig.][§2 Nr.3 | In der festgesetzten unterirdischen Baugrenze ist ein Blockheizkraftwerk mit einer Grundfläche von höchstens 250 m² zulässig.][§2 Nr.4 | In dem mit „WA 4“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 durch Balkone, Terrassen, Nebenanlagen sowie Tiefgaragen und ihre Zufahrten um 0,2 bis zu einer GRZ von 0,6 zulässig. Darüber hinaus ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,4 durch eine Feuerwehrzufahrt und –aufstellfläche bis zu einer GRZ von insgesamt 0,7 zulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Fläche für den Gemeinbedarf ist eine Überschreitung der festgesetzten GRZ von 0,6 durch Terrassen und Nebenanlagen sowie Tiefgaragen, Stellplätze und ihre Zufahrten um 0,4 bis zu einer GRZ von 1,0 zulässig.][§2 Nr.6 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstell-, Technik- und Versorgungsräume sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen und der festgesetzten Flächen für Tiefgaragen zulässig. Geringfügige Überschreitungen durch untergeordnete Bauteile wie Licht- und Belüftungsschächte sowie erforderliche Fluchttreppen sind zulässig.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Oberirdische Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.8 | Für die mit „(A)“, „(B)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Wohngebäude sind nur Satteldächer mit Neigungen zwischen 27 und 42 Grad zulässig. Es sind nur graue oder schwarze Dacheindeckungen zulässig.][§2 Nr.9 | Die Außenwände der mit „(A)“, „(B)“, „(D)“ und „(E)“ bezeichneten Gebäude sind nur in rot-buntem Klinker oder Klinkerriemchen auszuführen. Für einzelne Architekturteile wie Stürze, Gesimse, Brüstungen, Giebeldreiecke oder Erker sind andere Baustoffe zulässig, sofern Klinker oder Klinkerriemchen vorherrschend bleiben.][§2 Nr.10 | An den mit „(F)“ bezeichneten Fassadenabschnitten in den allgemeinen Wohngebieten ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.11 | An den mit „(G)“ bezeichneten Fassadenabschnitten in den allgemeinen Wohngebieten ist für einen Außenbereich einer Wohnung entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) mit teilgeöffneten Bauteilen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird.][§2 Nr.12 | In dem mit „(H)“ bezeichneten Bereich des allgemeinen Wohngebiets ist der Erschütterungsschutz der Gebäude durch bauliche oder technischen Maßnahmen (etwa an Wänden, Decken und Fundamenten) so sicherzustellen, dass die Anhaltswerte der DIN 4150 (Erschütterungen im Bauwesen), Teil 2 (Einwirkung auf Menschen in Gebäuden), Tabelle 1, Zeile 3 (Mischgebiete nach BauNVO) eingehalten werden. Einsichtnahmestelle der DIN 4150: Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft, Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Bezugsquelle der DIN 4150: Beuth Verlag GmbH, Berlin.][§2 Nr.13 | In dem mit „WA 1“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 45 vom Hundert (v. H.), in dem mit „WA 2“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 46 v. H., in dem mit „WA 3“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 53 v. H. und in dem mit „WA 4“ bezeichneten allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 44 v. H. der Grundstücksfläche als Vegetationsfläche anzulegen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Untergeschosse sind mit einem mindestens 80 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und standortgerecht zu begrünen. Ausnahmen für den Quartiersplatz, Pkw-Stellplätze, Tiefgaragenzufahrten, wohnungsbezogene Terrassen, Wege und Kinderspielflächen sowie weitere wohnungsbezogene Nebenanlagen wie Flächen für Müllstandorte und Fahrradstellplätze sind zulässig. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen. Für Bäume im Bereich unterbauter Flächen muss auf einer Fläche von mindestens 12 m² je Baum die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 1 m betragen.][§2 Nr.15 | Dächer, ausgenommen untergeordnete Dächer von Gauben oder Erkern, mit einer Neigung bis 20 Grad sind bezogen auf die Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H. und Überdachungen von Stellplätzen sind vollständig mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Die Dächer der mit „(C)“ bezeichneten Gebäude sind bezogen auf die Gebäudegrundfläche zu mindestens 50 v. H. mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen. Die Begrünung ist dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.16 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahrwege, Zuwegungen sowie nicht überdachte Stellplatzanlagen in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Nicht überdachte Stellplätze sind darüber hinaus mit Vegetationsanteilen von mindestens 50 v. H. herzustellen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-06-17
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_404148bf-5625-469a-8941-fdaac929db3a]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung