Desenißstraße - Beim alten Schützenhof - Rönnhaidstraße - Mesterkamp - Elsastraße - Hamburger Straße
technHerstellDatum
2016-04-13
texte
[2.3 | Die Traufhöhe der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) soll höchstens 4,5o m betragen.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Grundstücksflächen sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen der eingeschossigen Ladenbebauung (L1g) sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.2 | Die im Durchführungsplan als vorhandene Baulichkeiten dargestellten Bauwerke dürfen nicht erweitert und verändert und beim Abgang nicht wiedererrichtet werden. Sie sind spätestens bei Inanspruchnahme der Flächen für Strassenzwecke bzw. Grünflächen zu beseitigen.][Nr. 2.1 | Die auf Grund der Reichsgaragenordnung erforderlichen Einstellplätze oder Garagen sind im Planbezirk nicht zugelassen. Sie sind im benachbarten Planbezirk des Durchführungsplans D 338 (Planbezirk Desenißstrasse - Diederichstrasse -Rönnhaidstrasse - Beim Alten Schützenhof) oder einem anderen benachbarten Planbezirk zu schaffen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 420]