• XPLAN_BP_PLAN_5dcd0d0f-976c-4ed4-b227-3194892ebe4b

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5dcd0d0f-976c-4ed4-b227-3194892ebe4b
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lurup6
    xpPlanDate
    • 1989-02-28
    name
    • Lurup6
    internalId
    • f476d847-3ff4-4ed5-ac71-48439682e6a8
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lurup 6 für den Geltungsbereich beiderseits der Luruper Hauptstraße zwischen Fährenort, Brooksheide - Flaßbarg und Stückweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brooksheide - Südgrenze des Flurstücks 2868, Westgrenzen der Flurstücke 2868, 2299, 202 und 201 der Gemarkung Osdorf - Luruper Hauptstraße - Fahrenort - Koppelbarg - über das Flurstück 1702, Nordgrenzen der Flurstücke 327 und 350 der Gemarkung Lurup - Stückweg - Luruper Hauptstraße - Südgrenze des Flurstücks 302, über des Flurstück 302, Südgrenze des Flurstücks 293, Westgrenzen der Flurstücke 293 und 1836, über die Flurstücke 1363 und 1364 der Gemarkung Lurup - Luckmoor - Südgrenze des Flurstücks 265, über das Flurstück 2869 der Gemarkung Osdorf - Flaßbarg.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-02
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße werden Tankstellen ausgeschlossen. Auf den mit „(A) bezeichneten Flächen sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen die Dächer mit einer Neigung von 45 Grad bis 60 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.3 | Entlang der Luruper Hauptstraße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen„ Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze, Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gebrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Der Anschluß des Kerngebiets ist von der Luruper Hauptstraße vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]
    plangeber
    • [Name: 219]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-02-28
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_2bb133f7-cbfc-4af3-a300-6311478ba9bf]
    aendert
    • [Verbundener Plan: TB75|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung][Verbundener Plan: Lurup13|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Lurup6_Textänderung|Rechtscharakter Planänderung: Aenderung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung