Der Bebauungsplan Lurup 6 für den Geltungsbereich beiderseits der Luruper Hauptstraße zwischen Fährenort, Brooksheide - Flaßbarg und Stückweg (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Brooksheide - Südgrenze des Flurstücks 2868, Westgrenzen der Flurstücke 2868, 2299, 202 und 201 der Gemarkung Osdorf - Luruper Hauptstraße - Fahrenort - Koppelbarg - über das Flurstück 1702, Nordgrenzen der Flurstücke 327 und 350 der Gemarkung Lurup - Stückweg - Luruper Hauptstraße - Südgrenze des Flurstücks 302, über des Flurstück 302, Südgrenze des Flurstücks 293, Westgrenzen der Flurstücke 293 und 1836, über die Flurstücke 1363 und 1364 der Gemarkung Lurup - Luckmoor - Südgrenze des Flurstücks 265, über das Flurstück 2869 der Gemarkung Osdorf - Flaßbarg.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Luruper Hauptstraße werden Tankstellen ausgeschlossen.
Auf den mit „(A) bezeichneten Flächen sind sonstige nicht störende Gewerbebetriebe allgemein zulässig.][§2 Nr.2 | In den Wohngebieten sind auf den mit „(B)" bezeichneten Flächen die Dächer mit einer Neigung von 45 Grad bis 60 Grad auszubilden. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.3 | Entlang der Luruper Hauptstraße sind in den Wohngebieten die Wohn- und Schlafräume sowie im Kerngebiet die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrißgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen„ Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstückszufahrten vorzusehen.][§2 Nr.5 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Stellplätze, Fahr- und Gehwege in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Gebrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.][§2 Nr.7 | Der Anschluß des Kerngebiets ist von der Luruper Hauptstraße vorzunehmen.][§2 Nr.8 | Im Kerngebiet ist nach jedem vierten Stellplatz ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen.][§2 Nr.9 | Für die nach der Planzeichnung zu erhaltenden Bäume und Hecken sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen. Im Kronenbereich dieser Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]