• XPLAN_BP_PLAN_5e127b45-5e71-4112-8601-b20753ddfae3

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5e127b45-5e71-4112-8601-b20753ddfae3
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Rahlstedt35
    xpPlanDate
    • 1970-02-02
    name
    • Rahlstedt35
    internalId
    • a6be9719-0664-45df-a54f-f046036ff979
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Rahlstedt 35 für den Geltungsbereich Bahnanlagen — Güstrower Weg — Schweriner Straße — Ostgrenze des Flurstücks 598, über die Flurstücke 625 und 611 der Gemarkung Neu-Rahlstedt — Wandse — Nordgrenze des Flurstücks 635, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 634 der Gemarkung Alt-Rahlstedt — Bruhnsallee — Rahlstedter Straße — Rahlstedter Bahnhofstraße — Scharbeutzer Straße — Parkstieg — über die Flurstücke 503 und 505 der Gemarkung Alt-Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-11-30
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Festsetzung „ladenartige Gestaltung" gilt für die durch Baulinien begrenzten Seiten der Gebäude im Erdgeschoß sowie für die an ein Gehrecht angrenzenden Seiten der Flurstücke 611 und 613 bis 621 der Gemarkung Alt-Rahlstedt. Im Kerngebiet sollen die Dächer höchstens sechs Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind ab drittem Vollgeschoß Wohnungen allgemein zulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.4 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Die unter den Arkaden festgesetzten Geh- und Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, öffentliche Wege anzulegen und zu unterhalten, ferner die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, der Hamburger Wasserwerke GmbH., der Hamburgischen Electricitäts-Werke AG., der Hamburger Gaswerke GmbH, und der Deutschen Bundespost, unterirdische Leitungen herzustellen und zu unterhalten. Das auf dem Flurstück 609 der Gemarkung Alt-Rahlstedt festgesetzte Geh- und Fahrrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Gemeinschaftsanlage an die neue Erschließungsstraße eine Zufahrt anzulegen und zu unterhalten. Das festgesetzte Gehrecht umfaßt die Befugnis, für den Anschluß der Flurstücke 611 und 613 bis 621 der Gemarkung Alt-Rahlstedt an die Rahlstedter Bahnhofstraße, an die Fußwegverbindung zwischen Rahlstedter Bahnhofstraße und neuer Erschließungsstraße sowie an die Amtsstraße einen Zugang anzulegen und zu unterhalten.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1970-02-02
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_4c78f3df-2a8c-4d9b-bf89-70080c5d7599]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Rahlstedt65|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung