Der Bebauungsplan Rahlstedt 85 für den Geltungsbereich Alter Zollweg — Massower Weg — Ostgrenze des Flurstücks 3184 der Gemarkung Oldenfelde — Wolliner Straße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-11-18
texte
[§2 Nr.1 | Ebenerdige Stellplätze sind nur auf den festgesetzten Stellplatzflächen zulässig. Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.2 | Für die Neubaugebiete ist nur eine Beheizung durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden. Kamine sind zulässig, sofern sie mit Holz oder Gas befeuert werden oder elektrische Energie verwendet wird.][§2 Nr.3 | Innerhalb der mit (a) gekennzeichneten Fläche entlang des Alten Zollweges sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für die schutzbedürftigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.][§2 Nr.4 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.5 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,0 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m zugelassen werden.][§3 Nr.1 | Für die Bebauung im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Forderungen:
Die Dächer der zweigeschossigen Gebäude sollen steiler als 35 Grad geneigt sein.][§3 Nr.2 | Für die Bebauung im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Forderungen:
Bei dreigeschossigen Gebäuden ist die Gestaltung der Außenwände des dritten Vollgeschosses in die Dachgestaltung einzubeziehen. Die Dächer sollen flacher als 6 Grad geneigt sein.][§3 Nr.3 | Für die Bebauung im reinen Wohngebiet gelten nachstehende gestalterische Forderungen:
Die zwei- und dreigeschossigen Wohngebäude sind als Gruppe im Farbton der verwendeten Baustoffe untereinander abzustimmen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 526]