[§2 Nr.1 | Es kann eine Erhöhung bis zu der in Klammern gesetzten Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahlen zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet werden Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 Nummer 2 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Die Garagenpalette ist an ihrer West- und Südseite als geschlossenes Bauwerk auszuführen und mit einem Sicht- und Blendschutz für das obere Parkdeck zu versehen.][§2 Nr.4 | Das Staffelgeschoß ist an der Westseite der Gebäude um 1,30 m zurückzusetzen.]
begruendungsTexte
[ | ]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 504]