[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet an der Gustav-Freytag- Straße sind Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 2 und 4 bis 6 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 26. November 1968 (Bundesgesetzblatt I Seite 1238) ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das Staffelgeschoß ist mit seiner Dachkante mindestens um zwei Drittel der Geschoßhöhe zurückzusetzen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 414]