• XPLAN_BP_PLAN_5fbd391a-32b5-4b8e-974a-fd01daae93e9

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_5fbd391a-32b5-4b8e-974a-fd01daae93e9
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek13
    xpPlanDate
    • 2004-04-27
    name
    • Gross-Flottbek13
    internalId
    • 02990b16-1404-403d-a407-6ba2806e43d9
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 13 für den in der Anlage durch eine graue Linie umgrenzten Geltungsbereich von der Schnellbahn zwischen Dürerstraße / Ebertallee und Trübnerweg / Baurstraße bis zum Osdorfer Weg (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Dürerstraße – Ebertallee – Osdorfer Weg – Baurstraße – Adickesstraße – Trübnerweg – Südgrenze des Flurstücks 179, Ostgrenzen der Flurstücke 3187, 187 bis 193, 2551, 214 (Rosenhagenstraße) und 194, Südgrenzen der Flurstücke 194 bis 197, 2594, 3109, 3108, 3106, 2593, 199 bis 206, 209 bis 213 der Gemarkung Bahrenfeld – Reventlowstraße – Beselerplatz.
    technHerstellDatum
    • 2017-04-11
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich“ bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit einer maximalen Gebäudelänge von 14 m in der Straßenansicht zulässig. Innerhalb der in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen sind höchstens drei Wohnungen je Wohngebäude zulässig.][§2 Nr.3 | Für die in der Anlage mit „(B)“ bezeichneten Flächen ist auf rückwärtigen Grundstücksbereichen ein zusätzliches eingeschossiges Einzelhaus mit höchstens einer Wohnung je Wohngebäude und maximal 120 m² Grundfläche zulässig, wenn im straßennahen Grundstücksbereich insgesamt nur drei Wohnungen errichtet werden beziehungsweise vorhanden sind. Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile sind gemeinsame Grundstücksüberfahrten anzulegen.][§2 Nr.4 | Maßgebend für die in den Nummern 2 und 3 getroffenen Festsetzungen ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479).][§2 Nr.5 | Für die in der Anlage mit „(A)“ bezeichneten Flächen wird eine Mindestgröße der Baugrundstücke von 400 m² festgesetzt. Ausgenommen hiervon sind die schraffierten Flurstücke 410, 411, 421, 422, 442, 531 bis 534, 798 bis 805, 817 bis 823, 825 bis 831, 834 bis 843, 863, 864, 867 bis 869, 872 bis 874, 891, 892, 898, 899, 902 bis 904, 907 bis 909, 912 bis 916, 922 bis 926, 929 bis 932, 2559, 941 bis 943 und 2520 der Gemarkung Bahrenfeld.][§2 Nr.6 | Entlang des Osdorfer Wegs sind durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.7 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen bestehen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    plangeber
    • [Name: 217]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2004-04-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_79bbbcf8-b328-4e41-9a42-b7c30821257f]
    refRechtsplan
    • [/getAttachment?featureID=XPLAN_BP_PLAN_5fbd391a-32b5-4b8e-974a-fd01daae93e9&filename=Gross-Flottbek13.pdf | Externe Referenz]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung