• XPLAN_BP_PLAN_6039f987-0e78-46bb-9f16-1f19ac316343

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6039f987-0e78-46bb-9f16-1f19ac316343
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Altona-Altstadt12
    xpPlanDate
    • 1965-09-24
    name
    • Altona-Altstadt12
    internalId
    • 5842d782-0492-42a6-97e0-a593161d0886
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 12 für das Plangebiet Behnstraße - Ehrenbergstraße - Mörkenstraße - Elmenhorststraße - Königstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 203) wird festgestellt. Der Bebauungsplan Altona-Altstadt 12 für das Plangebiet Behnstraße - Ehre
    technHerstellDatum
    • 2016-04-26
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Im Wohngebiet sollen die Dächer höchstens 35 Grad, im Kern- und Gewerbegebiet höchstens 6 Grad geneigt sein. Werbeanlagen sind im Wohngebiet nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des ersten Obergeschosses zulässig. In den anderen Baugebieten sind sie oberhalb der Traufe unzulässig, jedoch bei eingeschossigen Gebäuden zulässig. Es ist nur Fernheizung zulässig.][§2 Nr.2 | [Durch AA39 aufgehoben:] Im Gewerbegebiet sind Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke im Wohngebiet und die als private Grünflächen festgesetzten Teile der Baugrundstücke im Kerngebiet sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege. Die Grünflächen dürfen im Wohngebiet nicht durch Einfriedigungen getrennt werden. Das Gewerbegebiet ist gegenüber dem Wohngebiet durch Bäume und Sträucher abzuschirmen.][§2 Nr.4 | [Durch AA39 aufgehoben:] Die Fläche für Garagen dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet. Auch die nicht überbaubaren Grundstücksteile sind als Garagen unter Erdgleiche nutzbar, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.5 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen. Die Verordnung zur Gestaltung von Neu-Altona vom 13. November 1956 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21301 - h) tritt im Plangebiet außer Kraft.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 203]
    plangeber
    • [Name: 203]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1965-09-24
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_873cf936-751e-41a7-9d10-f2b81075fc96]
    wurdeGeaendertVon
    • [Verbundener Plan: Altona-Altstadt39|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung