Der Bebauungsplan Lurup 13 für das Plangebiet Landesgrenze - Swatten Weg - Luruper Hauptstraße - Brooksheide - Flaßbarg - Am Barls - Böttcherkamp - Luruper Moorgraben (Bezirk Altona, Ortsteil 219) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-02-11
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die im Plan festgesetzte Zahl der Vollgeschosse ist einzuhalten. Die Grund- und Geschoßflächenzahlen nach § 17 Absatz 1 der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) dürfen nicht überschritten werden. Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung unterhalb der Traufe zulässig.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | Die nicht überbauten Teile der Baugrundstücke sind von Werbung freizuhalten sowie gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Baunutzungsverordnung sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302 - n).]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 219]