• XPLAN_BP_PLAN_61957d41-38b4-41aa-8df1-5cf5735afb49

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_61957d41-38b4-41aa-8df1-5cf5735afb49
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde5
    xpPlanDate
    • 1967-08-08
    name
    • Hohenfelde5
    internalId
    • 1973863c-9e6f-471b-9523-1e231c2374dc
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hohenfelde 5 für das Plangebiet Alfredstraße — Neubertstraße — Güntherstraße — Lübecker Straße — Landwehr — Bahnanlagen (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 417) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2015-06-29
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Sondergebiet Läden sind nur Ladengeschäfte zulässig. Ausnahmsweise können Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Die Gemeinschaftsstellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) für die Flurstücke 634 bis 640 und 698 bis 703 der Gemarkung Hohenfelde. Die Stellflächen für Kraftfahrzeuge und die Garagen unter Erdgleiche dienen zur Erfüllung dieser Verpflichtungen im übrigen Wohngebiet, und zwar in erster Linie für die Baugrundstücke, auf denen sie ausgewiesen sind. Die Stellflächen dürfen als Einstellplätze und als Garagen unter Erdgleiche genutzt werden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden. Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das Tunnelbauwerk der unterirdischen Bahnanlagen und seine Herstellung dürfen durch bauliche Anlagen, andere Nutzungen der Grundstücke und Veränderungen ihrer Oberfläche nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere § 33 für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 417]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1967-08-08
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c7294e28-2c43-4f0c-a2fa-5cbe14adf7cc]
    versionBauNVODatum
    • 1962-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung