Der Bebauungsplan Ottensen 26 für den Geltungsbereich Große Brunnenstraße - Behringstraße - Am Born
- Nöltingstraße - Ottenser Hauptstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen und Baulinien durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien, Balkone und Sichtschutzwände kann bis zu 1,50 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet an der Ottenser Hauptstraße sind nur an der Großen Brunnenstraße und Ottenser Hauptstraße in einer bis zu 20,0 m tiefen Erdgeschoßzone Einzelhandelsbetriebe zulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachflächen der zweigeschossigen Blockinnenbebauung im Kerngebiet an der Ottenser Hauptstraße sind für die hier Wohnenden und Beschäftigten als begehbare Freiflächen auszubilden und gärtnerisch anzulegen.][§2 Nr.4 | Dachgeschosse sind mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden. Aufgehende Wände von Er kern können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.5 | Stellplätze dürfen nur in Tiefgaragen angeordnet werden.][§2 Nr.6 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke oder Blockheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.7 | Im Kerngebiet sind im Bereich der Ottenser Hauptstraße die Erdgeschosse ladenartig zu gestalten [aufgehoben durch Ottensen45].]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212]