• XPLAN_BP_PLAN_64480523-01c3-4c91-88ee-9444e095bd3b

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    • XPLAN_BP_PLAN_64480523-01c3-4c91-88ee-9444e095bd3b
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Barmbek-Nord3-Bramfeld1
    xpPlanDate
    • 1962-12-07
    name
    • Barmbek-Nord3-Bramfeld1
    internalId
    • a4be9022-cf42-4a97-bc4f-4eaf14eba0d6
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Barmbek-Nord 3 / Bramfeld 1 für den Geltungsbereich Dieselweg — Schlicksweg — Oertzweg — Grenzbachstraße — Heinrich-Helbing-Straße — Heinrich- Helbing-Platz — Bramfelder Chaussee — Bahnanlagen (Bezirke Hamburg-Nord und Wandsbek, Ortsteile 428 und 515) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-04-25
    texte
    • [§2 Nr.1 | Die höchstzulässigen Traufhöhen betragen bei eingeschossigen Läden 5,0 m zweigeschossigen Läden 7,5 m achtgeschossigen Wohnhäusern 25,0 m.][§2 Nr.2 | Die als private Grünflächen festgesetzten, nicht überbaubaren Grundstücksteile und die Flächen über den Garagen unter Erdgleiche (GaK) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten mit Ausnahme der erforderlichen Fahr- und Gehwege.][§2 Nr.3 | Einfriedigungen an der Straßengrenze dürfen nicht höher als 0,60 m, Hecken nicht höher als 0,75 m sein.][§2 Nr.4 | Heizungsanlagen sind so einzurichten, daß sie die Nachbarschaft nicht durch Rauch, Ruß oder Gase belästigen.][§2 Nr.5 | Die für die zweigeschossigen Läden beiderseits des Fußweges zur Heinrich-Helbing-Straße nach den Bestimmungen der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) erforderlichen Stellplätze sind auf den Baugrundstücken zu schaffen.][§2 Nr.6 | Das festgesetzte Leitungsrecht berechtigt die Freie und Hansestadt Hamburg und die von ihr Beauftragten, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Für den Bau und die Unterhaltung dürfen vorübergehend auch benachbarte unbebaute Flächen benutzt werden. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.7 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften der Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21302-n), insbesondere die §§ 10 bis 15 und für Gebäude mit mehr als vier Vollgeschossen § 33.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 428, 515]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1962-12-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_79cc1b6f-8dc5-428a-9302-67f784964be3]
    versionBauNVOText
    • BauPolVO
    planArt
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    • BPlan
    verfahren
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    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung