Der Bebauungsplan Schnelsen 21 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee — Graf-Otto-Weg — Schleswiger Damm — Burgwedelkamp (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-05-03
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2, Nr. 1 | Im allgemeinen Wohngebiet sind auf dem Flurstück 470 der Gemarkung Schnelsen Gartenbaubetriebe zulässig.][§2, Nr.2 | In Reihenhausgebieten sind ebenerdige Stellplätze auch in Vorgärten zulässig; Stellplätze mit Schutzdächern sind dort nicht zulässig.][§2, Nr.3 | In den Wohngebieten entlang Holsteiner Chaussee und Schleswiger Damm sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2, Nr.4 | Die dreigeschossige Neubebauung ist an ein Blockheizkraftwerk-Fernwärmenetz anzuschließen, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§3, Nr.1 | In den Wohngebieten mit geschlossener Bauweise und bei Reihenhäusern sind die Außenwände mit rotem Ziegelmauerwerk auszuführen oder entsprechend zu verblenden.][§3, Nr.2 | Die Dächer von Wohngebäuden sind mit einer Neigung zwischen 35 Grad und 40 Grad auszubilden.][§3, Nr.3 | Auf Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein Baum zu pflanzen.][§3, Nr.4 | Dächer von Garagen sowie Schutzdächer von Stellplätzen sind flächendeckend zu begrünen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]