[§2 Nr.1 | In den mit „WR II o + e o" gekennzeichneten Gebieten gilt die offene und einseitig offene Bauweise. In der einseitig offenen Bauweise kann einer der seitlichen Grenzabstände ganz oder teilweise überbaut werden. In diesem Grenzabstand dürfen Gebäudeteile von mehr als 4,50 m Höhe nur errichtet werden, wenn sie für jeden Meter zusätzlicher Höhe einen Grenzabstand von je 1,50 m einhalten; für Zwischenmaße gilt das entsprechende Verhältnis.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet eingeschossiger Bauweise sollen die Dächer mindestens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.3 | Die Einfriedigung der Grundstücke beiderseits der 7,0 m breiten Straßen darf zum öffentlichen Weg hin nicht höher als 0,60 m sein.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 139]