Der Bebauungsplan Ottensen 28 für den Geltungsbereich Bahrenfelder Straße - Nöltingstraße - Am Born - Behringstraße - Barnerstraße (Bezirk Altona, Ortsteil 212) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-06-02
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Dachgeschosse sind mit einer Neigung zwischen 60 Grad und 75 Grad auszubilden. Aufgehende Wände von Erkern und Türmen können im Bereich von Dachgeschossen senkrecht ausgebildet werden, sofern die Erker und Türme zusammen nicht mehr als ein Viertel der Länge der Gebäudefront breit sind.][§2 Nr.2 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker, Loggien und Balkone bis zu 1,5 m kann zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Entlang der Barnerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume von Wohn gebäuden den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Wohn- und Schlafräumen an den lärmabgewandten Gebäudeteilen nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Türen, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Entlang der Barnerstraße sind Wohnungen im Erdgeschoß ausgeschlossen.][§2 Nr.5 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: Auf dem Flurstück 3637 der Gemarkung Ottensen sind Wohnungen allgemein zulässig; im übrigen Kerngebiet sind Wohnungen mit Ausnahme von Hausmeisterwohnungen ausgeschlossen.][§2 Nr.6 | [Kerngebiet aufgehoben durch Ottensen49]: In den Kern- und Mischgebieten sind Spielhallen und ähnliche Einrichtungen ausgeschlossen.][§2 Nr.7 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: In den Kerngebieten sind Einkaufszentren und großflächige Handels- und Einzelhandelsbetriebe im Sinne des § 11 Absatz 3 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesesetzblatt 1 Seite 1764) unzulässig.][§2 Nr.8 | Für Neubauten ist eine Beheizung nur durch Sammel heizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden.][§2 Nr.9 | Im Mischgebiet östlich der Friedensallee sind die Dächer der eingeschossigen Gebäudeteile als begehbare Freiflächen für die Bewohner der jeweiligen Grundstücke auszubilden; mindestens 30 % der Dachfläche ist zu begrünen.][§2 Nr.10 | In den Mischgebieten sowie im allgemeinen Wohngebiet südlich der Bergiusstraße ist für je 150 mit der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Laubbaum zu pflanzen, dessen Kronen durchmesser im ausgewachsenen Zustand bis zu 6 m beträgt, oder für je 300 m!!: der nicht überbaubaren Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Laubbaum, dessen Kronendurchmesser im ausgewachsenen Zustand mehr als 6 m beträgt. Die zu pflanzenden Bäume müssen einen Mindeststammumfang von 14 bis 16 cm in einer Höhe von eiriem Meter aufweisen.][§2 Nr.11 | Die Außenwände der mit A bezeichneten Abschnitte sind mit Schling- und Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.12 | Im allgemeinen Wohngebiet und Mischgebiet südlich der Bergiusstraße sind ebenerdige Stellplätze und Garagen auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken unzulässig.][§2 Nr.13 | [Aufgehoben durch Ottensen49]: Das festgesetzte Gebrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen öffentlichen Weg anzulegen und zu unterhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 212]