• XPLAN_BP_PLAN_66ecfd20-9cdc-4105-a654-a1e2339b78c2

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_66ecfd20-9cdc-4105-a654-a1e2339b78c2
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hoheluft-Ost2
    xpPlanDate
    • 2002-05-07
    name
    • Hoheluft-Ost2
    internalId
    • 0295c577-fd42-4825-a97b-b556caa0269e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Hoheluft-Ost 2 für den Bereich der ehemaligen Falkenriedwerkstätten nordöstlich der Hoheluftchaussee zwischen Eppendorfer Weg und Isebekkanal (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 401) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Bezirksgrenze - Eppendorfer Weg - Falkenried - Lehmweg - Klosterallee - Bezirksgrenze.
    technHerstellDatum
    • 2015-02-24
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Rückbau, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnug vom 5. Januar 1988 (HmbGVBl. S. 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (HmbGVBl. S. 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Rückbau, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | In den mit „(B)" bezeichneten Kerngebieten sind insgesamt maximal 5000 m² Geschossfläche für Einzelhandelsnutzungen zulässig.][§2 Nr.3 | In den mit „(D)" bezeichneten Kerngebieten ist die straßenparallele Randbebauung geschlossen auszubilden.][§2 Nr.4 | In den Kerngebieten sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 Nr.5 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossflächen sind die Flächen von Aufenthaltsräumen in Nichtvollgeschossen einschließlich der zu ihnen gehörenden Treppenräume und einschließlich ihrer Umfassungswände mitzurechnen.][§2 Nr.6 | Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossflächen bleiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche kann eine Überschreitung der Baugrenzen durch Treppenhausvorbauten, Erker und Loggien bis zu 1,5 m und durch Balkone bis zu 3 m zugelassen werden.][§2 Nr.8 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung der Planstraße wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.][§2 Nr.9 | Die festgesetzten Gehrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, allgemein zugängliche Rad- und Gehwege anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Gehrechten sind zulässig.][§2 Nr.10 | In den Baugebieten sind, mit Ausnahme der als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiete und der mit „(C)" bezeichneten Flächen, für ein- und zweigeschossige Gebäude nur Flachdächer oder flachgeneigte Dächer mit einer Dachneigung bis zu 10 Grad zulässig. Die Dachflächen sind mit einem mindestens 5 cm starken durch- wurzelbaren Substrataufbau herzustellen und extensiv zu begrünen, sofern sie nicht mit Dachstellplätzen versehen sind. Die Begrünung muss nur auf mindestens 80 v.H. der Dachfläche erfolgen, wenn die übrige Dachfläche als Dachterrasse ausgebildet wird.][§2 Nr.11 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Es sind einheimische Laubgehölze zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen. Der Baum muss einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.12 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen ist eine durchgehende Baumallee anzupflanzen. Der Abstand der einzelnen Bäume untereinander darf innerhalb der jeweiligen Baumreihe höchstens 10 m betragen. Es sind einheimische Laubgehölze zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.13 | Nicht überbaute Flächen von Tiefgaragen mit Ausnahme der mit „(C)" bezeichneten Flächen sowie allgemein zugängliche Erschließungs- und Aufenthaltsflächen sind mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | In den allgemeinen Wohngebieten entlang des Eppendorfer Wegs und der Straße Falkenried sind die Wohn- und Schlafräume, in den Mischgebieten entlang des Lehmwegs und der Straße Falkenried und in den Kerngebieten entlang der Hoheluftchaussee und des Lehmwegs die Aufenthaltsräume durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung der in Satz 1 genannten Räume an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außen-wänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 401]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2002-05-07
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_121281bd-be11-451b-a154-329cd40e1fc8]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung