[1. | Verbot jeder Art gewerbl. und handwerkl. Betriebe, Läden u. Wirtschaften sowie Leuchtreklame. Das Bauvolumen von 1939 darf nicht vergrößert werden. Es darf nur an der Baulinie gebaut werden. Vor- u. Hintergärten sind zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten.][2. | Es darf nur an der Baulinie gebaut werden. Vor- und Hintergärten sind zu erhalten und von jeglicher Bebauung freizuhalten.][3. | In diesem Gebiet können Bürobauten im Ausnahmewege zugelassen werden, wenn sie den Bedingungen der Baustufe W mit der jeweiligen Geschosszahl entsprechen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 311, 314]