Der Bebauungsplan Francop 5 für den Geltungsbereich zwischen der Alten Süderelbe, Grenze des Hafengebiets, Hakengraben und dem Francoper Schleusenfleet (Bezirk Harburg, Ortsteil 719) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Alte Süderelbe (Bezirksgrenze) — Westgrenze des Hafengebiets — über die Flurstücke 1934, 67, 1935, 70, 1933, 73, 1932, 76, 1931, 79, 1970, 82, 1926, 84, 1969, 1927, 1925, 1924, 1922, 1923, 1921, 1920, 1919, 1898, 1897, 1895, 1894, 1893, 1892, 128, 129, 1853, 1891, 1848, 1847, 1723, 1721, 1727, 1724, 1716, 1717, 1728 und 150 bis 157 der Gemarkung Francop — Francoper Schleusenfleet.
technHerstellDatum
2015-09-04
texte
[§2 Nr.1 | Über dem Altspülfeld ist eine Basisdichtung, bestehend aus einer 150 cm starken mineralischen Dichtschicht aus homogenem klassierten Schlick und einer Kunststoffbahn (Polyethylen-Bahn) zu bauen.][§2 Nr.2 | An der Innenseite der Randstützkörper ist die Basisdichtung bis zur jeweils benachbarten Einlagerungshöhe hochzuziehen.][§2 Nr.3 | Die Außenflächen der Randstützkörper sind unmittelbar nach Abschluß des jeweiligen Teilbauabschnittes zu bepflanzen.][§2 Nr.4 | Das anfallende Poren- und Sickerwasser aus dem Hügelinneren ist in einem geschlossenen System gesondert zu sammeln und vor Einleitung in die offene Vorflut einer dem Stand der Technik entsprechenden mehrstufigen Klärung zuzuführen.][§2 Nr.5 | Bei Auftreten von Grundwasserverunreinigungen ist die Einrichtung einer Abschöpfbrunnengalerie vorzusehen, die den Zufluß von kontaminiertem Wasser zu den Brunnen der Hamburger Wasserwerke unterbindet.][§2 Nr.6 | Das von der rekultivierten Lagerstätte anfallende Oberflächenwasser ist über ein offenes Grabensystem der Vorflut zuzuführen.][§2 Nr.7 | Über der oberen Schlickdichtung ist eine rekultivierbare Abdeckschicht aufzubringen und nach Maßgabe des Grünordnungsplans Francop 5 zu bepflanzen.][§2 Nr.8 | Abweichend von Abschnitt VIII Nummer 3 letzter Spiegelstrich der Anlage zur Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 und der Änderung vom 25. September 1990 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1988 Seite 1, 1990 Seite 216) bedürfen Aufschüttung und Baustellenabwicklung einer Zustimmung nach § 62 der Hamburgischen Bauordnung.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 719]