• XPLAN_BP_PLAN_67b18260-96ea-413a-ae8b-30eb0d0cc4f3

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    • XPLAN_BP_PLAN_67b18260-96ea-413a-ae8b-30eb0d0cc4f3
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • D396
    xpPlanDate
    • 1959-05-19
    name
    • D396
    internalId
    • 9c61ad17-9c15-4f02-a37d-5145dd0f1978
    technHerstellDatum
    • 2016-04-05
    texte
    • [Nr. 2.1 | Soweit der Durchführungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Vorschriften des Baupolizeirechts, insbesondere die der Baupolizeiverordnung.][Nr. 2.2 | Der nach der Baupolizeiverordnung für eingeschossiges Wohngebiet in offener Bauweise (W1o) vorgeschriebene Bauwich von 2,5 m ist einzuhalten.][Nr. 2.31 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten: für die eingeschossigen Geschäftshäuser (G1g) 5,0 m.][Nr. 2.32 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten: für die zweigeschossigen Geschäftshäuser (G2g) 7,5 m.][Nr. 2.33 | Die zulässigen Traufhöhen betragen höchsten: für die zweigeschossigen Läden (L2g) 7,0 m.][Nr. 2.4 | Die Beheizungsanlagen sind so einzurichten, daß die Nachbarschaft nicht durch Rauch oder Ruß belästigt wird.][Nr. 2.5 | Die nicht bebaubaren Flächen der Grundstücke mit einer Wohnhausbebauung sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.][Nr. 2.6 | Die nicht bebaubaren Flächen zwischen den Straßen- und Baulinien vor den ein- und zweigeschossigen Geschäftshäusern (G1g und G2g) sind gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten (Vorgärten) Grundstückseinfriedigungen dürfen nicht höher als 60 cm, Hecken nicht höher als 75 cm sein.][Nr. 2.7 | Die Straßenhöhen werden auf Antrag angewiesen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]
    rechtsverordnungsDatum
    • 1959-05-19
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_8a4e3ae8-0a0f-43ad-80ea-b7d77f93cd29]
    planArt
    • 9999
    planArtWert
    • Sonstiges
    sonstPlanArt
    • 11004
    sonstPlanArtWert
    • 11004
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung