[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des Flurstücks 1417 der Gemarkung Eißendorf sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet entlang der Bremer Straße sind in den Gebäuden die Wohn- und Schlafräume nicht in den der Bremer Straße zugewandten Gebäudeteilen anzuordnen. Außerdem sind an solchen Gebäudeseiten bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Fenstern und Türen vorzusehen.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 710]