Der Bebauungsplan Stellingen 40 für den Geltungsbereich Bahnanlagen — Nordwestgrenze des Flurstücks 1600 der Gemarkung Stellingen — Warnstedtstraße — Kieler Straße — Wolffstraße — Försterweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 321) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2017-03-14
texte
[§2 Nr.1 | Auf der als Kerngebiet ausgewiesenen Teilfläche des Flurstücks 1607 der Gemarkung Stellingen ist eine Tankstelle zulässig.][§2 Nr.2 | Im Kerngebiet sind Wohnungen oberhalb des ersten Vollgeschosses zulässig.][§2 Nr.3 | Tiefgaragen sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.4 | In den Gewerbegebieten sind Betriebe mit erheblichem Zu- und Abfahrtsverkehr (insbesondere Tankstellen, Fuhrunternehmen und Lagerplätze) sowie Einzelhandelsbetriebe unzulässig.][§2 Nr.5 | In dem mit A gekennzeichneten Teil des Gewerbegebiets sind nur Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude zulässig.][§2 Nr.6 | Die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse für die Überbauung des Brunckhorstwegs wird oberhalb der festgesetzten lichten Höhe gezählt.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 321]