Der Bebauungsplan Osdorf 45 für den Geltungsbereich Hönerstücken, Bornheide und Rugenbarg der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind folgende Betriebe und Einrichtungen unzulässig:
- Einzelhandelsbetriebe,
- gewerbliche Freizeiteinrichtungen (wie zum Beispiel Fitnesscenter, Squash-, Bowling- und Tennishallen),
-Versammlungsstätten (Veranstaltungsräume, die mehr als 200 Besucher fassen, zum Beispiel Festsäle, Tagungsräume),
-Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist sowie
- luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe gemäß der Spalte 1 des Anhangs der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung vom 14. März 1997 (BGBl. I S. 505), zuletzt geändert am 23. Oktober 2007 (BGBl. S. 2470).
Weiterhin sind Ausnahmen für Vergnügungsstätten ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Abweichend von Nummer 1 sind auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen des Gewerbegebietes Einzelhandelsbetriebe nur im Erdgeschoss zulässig.
Des Weiteren sind auf dem Flurstück 6211 der Gemarkung Osdorf gewerbliche Freizeiteinrichtungen ausnahmsweise zulässig.][§2 Nr.3 | Abweichend von Nummer 1 sind auf der mit „(B)" bezeichneten Fläche des Gewerbegebietes Einzelhandelsbetriebe zulässig, soweit diese ausschließlich die mit Baustoffen, Werkzeugen und sonstigem Baubedarf sowie mit Blumen, Pflanzen, Gartengeräten, Gartenzubehör und Artikeln für den Gartenbedarf handeln oder derartige Gegenstände lagern.][§2 Nr.4 | Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Dabei ist auf je 100 m1 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein kleinkroniger Baum oder je 150 m2 der zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.5 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und dauerhaft zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen.][§2 Nr.6 | Auf der Fläche zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern sind Bäume so zu pflanzen, dass straßenparallele Baumreihen entstehen. Die großkronigen Bäume sind in einem Abstand von jeweils 12 m zu pflanzen. Unterbrechungen für notwendige Zufahrten und Eingänge sind zulässig. Bei Abgang von Gehölzen sind Ersatzpflanzungen so durchzuführen, dass der Charakter und Aufbau einer geschlossenen Baumreihe erhalten bleibt.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die zu erhaltenden Bäume und Sträucher sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.9 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen im Kronenbereich festgesetzter Bäume unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]