Der Bebauungsplan Schnelsen 19/Eidelstedt 44 für den Geltungsbereich Holsteiner Chaussee — Nordgrenzen der Flurstücke 2689 und 3063 der Gemarkung Schnelsen — Lerchenkamp — über die Flurstücke 2658, 2657 und 2637 der Gemarkung Schnelsen — Siekreystraße einschließlich nördlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Schnelsen — Graf-Johann-Weg — Nordgrenze des Flurstücks 2615 der Gemarkung Schnelsen — Bundesautobahn Hamburg/Flensburg — Südgrenzen der Flurstücke 991, 992, 981, 979 bis 974 und 972 der Gemarkung Eidelstedt (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteile 319 und 320) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2013-12-17
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Zwischen der Bundesautobahn und der sonstigen Abgrenzungslinie sind — mit Ausnahme des Schutzwalles — Bauanlagen jeder Art unzulässig. Außerdem sind Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, unzulässig.][§2 Nr.2 | Außer den im Plan festgesetzten Garagen unter Erdgleiche sind weitere auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet am Graf-Johann-Weg sind im Erdgeschoß nur der Versorgung des Gebiets dienende Läden, Schänk- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe zulässig.][§2 Nr.4 | Auf den Flurstücken 973 und 974 kann eine andere Stellung der Baukörper zugelassen werden, wenn die Geschoßflächenzahl von 0,6 nicht überschritten wird.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]