• XPLAN_BP_PLAN_6b8c5fe9-6fbd-4403-8ca4-18397117b5d0

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    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Hohenfelde10
    xpPlanDate
    • 2023-02-27
    name
    • Hohenfelde10
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    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Hohenfelde 10 für den Bereich zwischen der Wallstraße und dem Steinhauerdamm (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 416) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Steinhauerdamm – Wallstraße – über das Flurstück 1592, Nordwestgrenze der Flurstücks 1591, über das Flurstück 1589 der Gemarkung Hohenfelde.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 1. | Im Kerngebiet sind im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 2. | Im Kerngebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen sowie Wohnungen nach § 7 Absatz 2 Nummern 6 und 7 der Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787), geändert am 14. Juni 2021 (BGBl. I S. 1802, 1807), unzulässig. Ausnahmen nach § 7 Absatz 3 BauNVO werden ausgeschlossen. Abweichend von Satz 1 sind Einzelhandelsbetriebe mit dem nicht zentrenrelevanten Sortiment Kfz, Betriebstyp Autohaus, allgemein und Einzelhandelsbetriebe mit folgenden nicht zentrenrelevanten Sortimenten gemäß Hamburger Sortimentsliste nur ausnahmsweise zulässig: a) Matratzen, Lattenroste; Möbel aller Art (für Küchen inklusive Einbaugeräte); Bodenbeläge inklusive Teppichen und Teppichböden (Rollware); Farben und Lacke, Tapeten der Warengruppe Hausrat, Möbel Einrichtungen, b) Bau- und Heimwerkerbedarf; Baustoffe und Bauelemente; Werkzeuge, Maschinen, Bau- und gartentechnische Elektrogeräte; Installationsbedarf; Sanitär und Bad; Öfen, Herde, Kamine, Pflanzen, Pflanzen- und Gartenbedarf, Gartenmöbel der Warengruppe Heim und Garten, c) Motorräder, Wohnwagen inklusive Zubehör; Boote inklusive Zubehör; Brennstoffe, Mineralölerzeugnisse der Warengruppe Fahrzeuge.][§2 3. | Im Kerngebiet sind Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 1 Absatz 2 des Hamburgischen Spielhallengesetzes vom 4. Dezember 2012 (HmbGVBl. S. 505), zuletzt geändert am 17. Februar 2021 (HmbGVBl. S. 75, 77), Wettbüros, Bordelle und bordellartige Betriebe sowie Vorführ- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, unzulässig.][§2 4. | Im Kerngebiet sind Stellplätze nur in Tiefgaragen zulässig.][§2 5. | Im Kerngebiet ist eine Überschreitung der festgesetzten Gebäudehöhe durch Dach- und Technikaufbauten bis zu 2 m zulässig. Dach- und Technikaufbauten müssen mit Ausnahme von Fahrstuhlüberfahrten mindestens 2 m hinter den Gebäudekanten zurückbleiben.][§2 6. | Im Kerngebiet sind die Aufenthaltsräume – hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume – durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den vom Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 7. | Für festgesetzte Baum- und Heckenpflanzungen sind standortgerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden, dauerhaft zu erhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 8. | Für den in der Planzeichnung mit einem Anpflanzungsgebot festgesetzten Einzelbaum ist ein mindestens fünffach verpflanzter Solitärbaum mit einem Stammumfang von mindestens 30 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Eine geringfügige Abweichung von dem festgesetzten Standort kann zugelassen werden.][§2 9. | Für anzupflanzende Bäume auf Tiefgaragen muss die Schichtstärke des durchwurzelbaren Substrataufbaus mindestens 100 cm und für Hecken mindestens 80 cm betragen. Für Heckenpflanzungen sind mindestens zweifach verpflanzte Heckenpflanzen mit Ballen, Pflanzgröße mindestens 100 cm, mit vier Pflanzen je Heckenmeter zu verwenden. Die Hecken sind in mindestens 1m breite, offene Beete zu pflanzen.][§2 10. | Zusätzlich zu dem nach der Planzeichnung anzupflanzenden Einzelbaum sind im Kerngebiet auf den unterbauten Freiflächen im nördlichen und südlichen Gebäudeeingangsbereich insgesamt mindestens drei Bäume sowie mindestens 75 m Hecken zu pflanzen. Für die nach Satz 1 anzupflanzenden Bäume sind mindestens vierfach verpflanzte Hochstammbäume mit einem Stammumfang von mindestens 20 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, zu verwenden. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12m² anzulegen und zu begrünen.][§2 11. | Im Kerngebiet ist die Dachfläche des obersten Geschosses auf mindestens 80 vom Hundert der Fläche mit einem mindestens 12 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und mindestens extensiv zu begrünen. Von einer Begrünung kann nur in den Bereichen abgesehen werden, die der Belichtung, der Be- und Entlüftung oder der Aufnahme von technischen Aufbauten dienen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 416]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2023-02-27
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_51bdf0e7-674d-45b2-90f1-6dd44f4c3b33]
    planArt
    • 3000
    planArtWert
    • VorhabenbezogenerBPlan
    rechtsstand
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    • Satzung