Der Bebauungsplan Neustadt 36 für den Geltungsbereich zwischen Fuhlentwiete - Caffamacherreihe - ABC- Straße-Hohe Bleichen - Amelungstraße (Bezirk Hamburg- Mitte, Ortsteil 107) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-09-11
texte
[§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als „Erhaltungsbereich" bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1), zuletzt geändert am 21. Januar 1997 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 10, 11), in der jeweils geltenden Fassung eine Genehmigimg nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild oder die Stadtgestalt prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere geschichtlicher oder künstlerischer Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Spielhallen und ähnliche Unternehmen im Sinne von § 33 i der Gewerbeordnung, die der Aufstellung von Spielgeräten mit oder ohne Gewinnmöglichkeiten dienen, sowie Vorfuhr- und Geschäftsräume, deren Zweck auf Darstellungen oder auf Handlungen mit sexuellem Charakter ausgerichtet ist, sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Die Dachflächen der eingeschossigen Gebäude sind zu begrünen, soweit nicht begehbare Terrassen oder notwendige Oberlichter vorgesehen sind.][§2 Nr.4 | Auf der mit „(A)" bezeichneten Fläche des Kerngebiets ist ein Vollgeschoß und oberhalb dessen nur eine traufhohe Halle mit Glasdach zulässig.][§2 Nr.5 | Tiefgaragen sind mit einer mindestens 1 m starken durch- wurzelbaren Überdeckung herzustellen und mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.6 | Für den nach der Planzeichnung zu erhaltenden Baum ist bei Abgang eine Ersatzpflanzung mit einem entsprechenden, einheimischen standortgerechten Baum vorzunehmen.][§2 Nr.7 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 107]