Der Bebauungsplan Osdorf 38 für den Geltungsbereich Grönenweg - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4652, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1035 der Gemarkung Osdorf (Bezirk Altona, Ortsteil 220) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-08-25
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Die von außen sichtbaren Teile der Außenwände der Gebäude sind mit roten Mauerziegeln zu verblenden. Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 45 Grad und 60 Grad zulässig. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen zu verwenden.][§2 Nr.2 | Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguss, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig.][§3 | Innerhalb des Plangebiets wird die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in der Gemarkung Osdorf vom 13. April 1971 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 77) in der geltenden Fassung aufgehoben.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 220]