Der Bebauungsplan Niendorf 1 für den Geltungsbereich Ordulfstraße — Westgrenze des Flurstücks 4392 sowie Süd- und Westgrenze des Flurstücks 4421 der Gemarkung Niendorf — Hadermanns Weg — Wendlohstraße — An der Lohe — Paul-Sorge-Straße — Wendlohstraße — Niendorfer Kirchenweg einschließlich östlich angrenzender Flurstücksteile der Gemarkung Niendorf — Niendorfer Marktplatz — Friedrich-Ebert-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 318) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-07-02
texte
[§2 Nr.1 | In dem Wohngebiet zwischen Niendorfer Kirchenweg und dem Jugendamtsheim kann ausnahmsweise eine Überschreitung der Zahl der Vollgeschosse um vier Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.3 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 318]