Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Billstedt 111 für
den Geltungsbereich Steinbeker Marktstraße, nordwestliche
Grenze des Flurstücks 3802 sowie nordöstliche Grenzen der
Flurstücke 3789 und 3787 der Gemarkung Kirchsteinbek,
Steinbeker Berg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird
festgestellt.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet)
sind im allgemeinen Wohngebiet im Rahmen
der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig,
zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im
Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für
Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe
und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November
2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den mit „A“ bezeichneten
Bereichen Überschreitungen der Baugrenzen durch
Balkone auf maximal einem Drittel der Fassadenlänge
eines Geschosses um bis zu 2 m sowie Überschreitungen
durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zulässig. In dem
mit „B“ bezeichneten Bereich sind Überschreitungen der
Baugrenzen durch Balkone oder Terrassen unzulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume,
Technikräume und Versorgungsräume sind ausschließlich
innerhalb der überbaubaren Flächen und der
festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze
nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze
zulässig. Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche
Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden,
verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien,
Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in
ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen,
dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine
Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass
in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten
Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten
wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme
in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser
Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden.
Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und
Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Das anfallende Niederschlagswasser ist im Plangebiet zu
versickern.][§2 Nr.8 | In den festgesetzten Flächen zum Ausschluss von Nebenanlagen
sind Aufschüttungen, Abgrabungen und Bodenversiegelungen
unzulässig; entlang der Steinbeker Marktstraße
sind drei Zuwegungen mit einer Breite bis jeweils
2 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen
und Sträuchern sowie in den festgesetzten Flächen zum
Anpflanzen von Sträuchern sind Nebenanlagen, Aufschüttungen,
Abgrabungen und Bodenversiegelungen unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern ist je 5 m²
mindestens ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei
Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind
Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu
erhalten.][§2 Nr.12 | Für die festgesetzten An- und Ersatzpflanzungen von Bäumen
gelten folgende Vorschriften:
a) es sind standortgerechte, einheimische, großkronige
Laubbaumarten zu verwenden,
b) die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens
18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen,
aufweisen,
c) im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist
eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m²
anzulegen.][§2 Nr.13 | Die Dächer von Gebäuden sind zu mindestens 60 vom
Hundert, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sowie
überdachte Stellplätze (Carports) vollständig mit einem
mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau
zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Untergeschosse sind mit Ausnahme von
Terrassen, erforderlichen Müllstandorten und Fahrradstellplätzen
sowie Zuwegungen mit einem mindestens
50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen
und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücken sind Zuwegungen sowie
ebenerdige Stellplätze und Feuerwehraufstellflächen mit
Ausnahme der privaten Straßenverkehrsflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze im
Wurzelbereich zu erhaltender Bäume sind darüber hinaus
in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Es sind mindestens zwei Sperlingskoloniekästen mit
jeweils drei Nistmöglichkeiten sowie mindestens acht Fledermausquartierskästen
unterschiedlicher Art an artenschutzfachlich
geeigneten Orten an Gebäuden anzubringen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]