• XPLAN_BP_PLAN_6c4d5d02-0f9b-4c13-989f-bd64c4f00907

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6c4d5d02-0f9b-4c13-989f-bd64c4f00907
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Billstedt111
    xpPlanDate
    • 2020-02-18
    name
    • Billstedt111
    internalId
    • ed8a47a0-41dd-41cf-a5fe-ddaa8d6c8ecd
    beschreibung
    • Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Billstedt 111 für den Geltungsbereich Steinbeker Marktstraße, nordwestliche Grenze des Flurstücks 3802 sowie nordöstliche Grenzen der Flurstücke 3789 und 3787 der Gemarkung Kirchsteinbek, Steinbeker Berg (Bezirk Hamburg-Mitte, Ortsteil 130) wird festgestellt.
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans (Vorhabengebiet) sind im allgemeinen Wohngebiet im Rahmen der festgesetzten Nutzungen nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger im Durchführungsvertrag verpflichtet.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Gartenbaubetriebe und Tankstellen nach § 4 Absatz 3 Nummern 1, 4 und 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 21. November 2017 (BGBl. I S. 3787) ausgeschlossen.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet sind in den mit „A“ bezeichneten Bereichen Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone auf maximal einem Drittel der Fassadenlänge eines Geschosses um bis zu 2 m sowie Überschreitungen durch ebenerdige Terrassen um bis zu 3 m zulässig. In dem mit „B“ bezeichneten Bereich sind Überschreitungen der Baugrenzen durch Balkone oder Terrassen unzulässig.][§2 Nr.4 | Tiefgaragen sowie in Untergeschossen befindliche Abstellräume, Technikräume und Versorgungsräume sind ausschließlich innerhalb der überbaubaren Flächen und der festgesetzten Fläche für Tiefgaragen zulässig.][§2 Nr.5 | Im allgemeinen Wohngebiet sind ebenerdige Stellplätze nur innerhalb der festgesetzten Flächen für Stellplätze zulässig. Garagen sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet ist durch geeignete bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel Doppelfassaden, verglaste Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten), besondere Fensterkonstruktionen oder in ihrer Wirkung vergleichbare Maßnahmen sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegeldifferenz erreicht wird, die es ermöglicht, dass in Schlafräumen ein Innenraumpegel bei teilgeöffneten Fenstern von 30 dB(A) während der Nachtzeit nicht überschritten wird. Erfolgt die bauliche Schallschutzmaßnahme in Form von verglasten Vorbauten, muss dieser Innenraumpegel bei teilgeöffneten Bauteilen erreicht werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.7 | Das anfallende Niederschlagswasser ist im Plangebiet zu versickern.][§2 Nr.8 | In den festgesetzten Flächen zum Ausschluss von Nebenanlagen sind Aufschüttungen, Abgrabungen und Bodenversiegelungen unzulässig; entlang der Steinbeker Marktstraße sind drei Zuwegungen mit einer Breite bis jeweils 2 m zulässig.][§2 Nr.9 | In den festgesetzten Flächen zur Erhaltung von Bäumen und Sträuchern sowie in den festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern sind Nebenanlagen, Aufschüttungen, Abgrabungen und Bodenversiegelungen unzulässig.][§2 Nr.10 | In den Flächen zum Anpflanzen von Sträuchern ist je 5 m² mindestens ein Strauch zu pflanzen.][§2 Nr.11 | Für zu pflanzende und zu erhaltende Gehölze sind bei Abgang Ersatzpflanzungen vorzunehmen. Dabei sind Charakter und Umfang der jeweiligen Gehölzpflanzung zu erhalten.][§2 Nr.12 | Für die festgesetzten An- und Ersatzpflanzungen von Bäumen gelten folgende Vorschriften: a) es sind standortgerechte, einheimische, großkronige Laubbaumarten zu verwenden, b) die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen, c) im Kronenbereich jedes anzupflanzenden Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² anzulegen.][§2 Nr.13 | Die Dächer von Gebäuden sind zu mindestens 60 vom Hundert, bezogen auf die Gebäudegrundfläche, sowie überdachte Stellplätze (Carports) vollständig mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.14 | Nicht überbaute Untergeschosse sind mit Ausnahme von Terrassen, erforderlichen Müllstandorten und Fahrradstellplätzen sowie Zuwegungen mit einem mindestens 50 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.15 | Auf den privaten Grundstücken sind Zuwegungen sowie ebenerdige Stellplätze und Feuerwehraufstellflächen mit Ausnahme der privaten Straßenverkehrsflächen in wasserund luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Stellplätze im Wurzelbereich zu erhaltender Bäume sind darüber hinaus in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.16 | Es sind mindestens zwei Sperlingskoloniekästen mit jeweils drei Nistmöglichkeiten sowie mindestens acht Fledermausquartierskästen unterschiedlicher Art an artenschutzfachlich geeigneten Orten an Gebäuden anzubringen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 130]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 2020-02-18
    inkrafttretensDatum
    • 2020-02-25
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • Yes
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_34e7be45-c4c9-4f0d-8fbc-989703ef962c]
    planArt
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    • VorhabenbezogenerBPlan
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    • Parag13a
    rechtsstand
    • 3000
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    • Satzung