Der Bebauungsplan Bahrenfeld 42 für den in der Anlage
durch eine durchgehende schwarze Linie umgrenzten Geltungsbereich
(Bezirk Altona, Ortsteil 214) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Westgrenzen der Flurstücke 3075, 2054, 2053, 4410, 4069 und
4236, West-, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3831, Ostgrenzen
der Flurstücke 4068, 4070, 4411, 2565, 2726, 2727,
2063, 2064, 2571 und 2066, über die Flurstücke 2066, 2571,
2061, 2060, 2058, 2057, 2056 und 3075 der Gemarkung Ottensen.
technHerstellDatum
2017-04-10
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Für den in der Anlage durch eine durchgehende schwarze
Linie umgrenzten Bereich wird in der zeichnerischen
Darstellung des Baustufenplans Bahrenfeld in der Fassung
seiner erneuten Feststellung vom 14. Januar 1955 (Amtl.
Anz. S. 61) die Festsetzung „eingeschränktes Industriegebiet“
in die Festsetzung „Gewerbegebiet“ nach § 8 der
Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar
1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993
(BGBl. I S. 466, 479), geändert.][§2 Nr.2 | Die im Teilbebauungsplan TB 84 vom 21. September 1954
(Amtl. Anz. S. 827) im Eckbereich Ruhrstraße/Stresemannstraße
ausgewiesenen Verkehrsflächen werden als
Gewerbegebiet nach § 8 der Baunutzungsverordnung in
der Fassung vom 23. Januar 1990 festgesetzt.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Geschäfts-,
Büro- und Verwaltungsgebäude sowie gewerbliche
Freizeiteinrichtungen (wie Squash- und Tennishallen,
Bowlingbahnen) unzulässig. Der Ausschluss von Verwaltungsgebäuden
gilt nicht für die Flurstücke 2059, 2060,
2061, 2062 und 2571 der Gemarkung Ottensen. Ausnahmen
für Vergnügungsstätten sowie Anlagen für kirchliche,
kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke werden
ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet wird eine Grundflächenzahl von 0,8
und eine Gebäudehöhe von 20 m über Gehweg, als Höchstmaß
festgesetzt.][§2 Nr.5 | Außenwände von Gebäuden, deren Fensterabstand mehr
als 5m beträgt, sowie fensterlose Fassaden sind mit
Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2m Wandlänge
ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.6 | Mindestens 10 vom Hundert der Grundstücksflächen sind
mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Davon sind
für je 100m² der zu bepflanzenden Grundstücksfläche
mindestens ein kleinkroniger Baum oder für je 150m² der
zu bepflanzenden Grundstücksfläche mindestens ein großkroniger
Baum zu pflanzen.][§2 Nr.7 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten
Stellplatz ein großkroniger Baum zu pflanzen.][§2 Nr.8 | Für die festgesetzten Baum- und Strauchpflanzungen sind
standortgerechte einheimische Laubgehölze zu verwenden
und zu erhalten. Großkronige Bäume müssen einen
Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige
Bäume einen Stammumfang von mindestens 12 cm in 1m
Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen. Im Kronenbereich
dieser Bäume ist eine offene Vegetationsfläche
von mindestens 12m² anzulegen.][§2 Nr.9 | Die Dächer von Gebäuden mit einer Neigung bis zu
14 Grad sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und extensiv zu
begrünen; ausgenommen hiervon sind Leichtbauhallen.][§2 Nr.10 | Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bleiben im
Übrigen die bisherigen planungsrechtlichen Festsetzungen
bestehen.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 214]