Der Bebauungsplan Wilstorf 13/Rönneburg 22 für den Geltungsbereich Rönneburger Straße — Höpenstraße — Jägerstraße — Radickestraße — Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1312, Südgrenze des Flurstücks 1311 der Gemarkung Wilstorf — Ostgrenze des Flurstücks 111, über die Flurstücke 111, 113, 114 und 115, Südgrenze des Flurstücks 115, über das Flurstück 554, West- und Nordgrenze des Flurstücks 554 der Gemarkung Rönneburg — Westgrenze des Flurstücks 1308 der Gemarkung Wilstorf — Radickestraße (Bezirk Harburg, Ortsteile 705 und 706) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2015-04-14
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind luftbelastende und geruchsbelästigende Betriebe unzulässig. Betriebe und Anlagen sind so herzustellen, daß schädliche Lärmeinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes für die Wohngebiete ausgeschlossen sind. Einzelhandelsbetriebe sind ausnahmsweise zulässig, wenn sie der Versorgung der angrenzenden Wohngebiete dienen.][§2 Nr.2 | Auf ebenerdigen Stellplatzanlagen ist nach jedem vierten Stellplatz ein einheimischer großkroniger Laubbaum zu pflanzen; je Baum ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m² vorzusehen.][§2 Nr.3 | An der Jägerstraße sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden.][§2 Nr.4 | Geringfügige Abweichungen von Lage und Größe der Gemeinschaftsstandplätze für Müllgefäße und der Gemeinschaftstellplätze können zugelassen werden.][§2 Nr.5 | Die festgesetzten Leitungsrechte umfassen die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. Nutzungen, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können, sind unzulässig. Geringfügige Abweichungen von den festgesetzten Leitungsrechten können zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Im Bereich von zweigeschossigen Wohngebietsausweisungen, die an befahrbaren Wohnwegen liegen, sind Stellplätze auch in Vorgärten zulässig; Garagen dürfen dort nicht errichtet werden.][§2 Nr.7 | Im Gewerbegebiet sind fensterlose Außenwände mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen, soweit sie von den Wohngebieten aus sichtbar sind.][§2 Nr.8 | Im Wohngebiet sind Dächer von Garagen und Schutzdächer von Stellplätzen mit einer flächendeckenden Begrünung auf einer mindestens 5 cm starken durchwurzelbaren Überdeckung herzustellen.][§2 Nr.9 | Im Kronenbereich der mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume sind Geländeaufhöhungen und Abgrabungen unzulässig.][§2 Nr.10 | Für die mit Erhaltungsgeboten festgesetzten Bäume und Strauchgruppen sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen Gehölzen vorzunehmen.][§2 Nr.11 | Auf den privaten Grundstücksflächen sind Gehwege und Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen, soweit die Bodenverhältnisse eine Versickerung des Wassers zulassen.][§2 Nr.12 | Werbeanlagen mit Neonlicht, die störend auf die umliegenden Wohngebiete einwirken, sind unzulässig.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 705, 706]