• XPLAN_BP_PLAN_6e46a9fe-5d1b-4f7c-aa0e-478df8ea9252

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6e46a9fe-5d1b-4f7c-aa0e-478df8ea9252
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Nienstedten1
    xpPlanDate
    • 1966-07-04
    name
    • Nienstedten1
    internalId
    • 47f007ce-a7e9-4e41-8fc6-caf39b36f0cb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Nienstedten 1 für das Plangebiet Mühlenberg - von der Nordgrenze des Flurstückes 2599 über das Flurstück 2482 der Gemarkung Dockenhuden zur Elbchaussee - In de Bost - Ostgrenze des Flurstückes 2537 der Gemarkung Dockenhuden - Elbuferweg (Bezirk Altona, Ortsteil 221) wird festgestellt.
    technHerstellDatum
    • 2016-05-18
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | Werbeanlagen sind nur bei gewerblicher Nutzung bis zur Fensterbrüstung des Obergeschosses zulässig. Bei zweigeschossigen Wohngebäuden sollen die Dächer höchstens 35 Grad geneigt sein.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet offener Bauweise sind nur Einzel- und Doppelhäuser mit nicht mehr als zwei Wohnungen zulässig.][§2 Nr.3 | In dem rot umrandeten Wohngebiet darf die Frontlänge der Wohngebäude 20,0 m und 40 vom Hundert der Frontlänge des Baugrundstückes nicht überschreiten. Es sind Bauwiche von mindestens 5,0 m einzuhalten. Garagen und Einstellplätze für Kraftfahrzeuge sind in Vorgärten und Bauwichen unzulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Leitungsrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, unterirdische öffentliche Sielanlagen herzustellen und zu unterhalten. 2,0 m beiderseits der Sielachse sind bauliche Vorhaben und solche Nutzungen unzulässig, welche die Unterhaltung beeinträchtigen können.][§2 Nr.5 | Die Stellfläche für Kraftfahrzeuge dient zur Erfüllung der Verpflichtungen nach der Verordnung über Garagen und Einstellplätze vom 17. Februar 1939 (Reichsgesetzblatt I Seite 219) im Wohngebiet geschlossener Bauweise auf den Flurstücken 2550 und 2549 der Gemarkung Dockenhuden. Eingeschossige Garagen sind zulässig, wenn die benachbarte Bebauung und ihre Nutzung nicht beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Soweit der Bebauungsplan keine besonderen Bestimmungen trifft, gelten die Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung) vom 26. Juni 1962 (Bundesgesetzblatt I Seite 429) mit Ausnahme des § 3 Absatz 3 sowie die Baupolizeiverordnung für die Freie und Hansestadt Hamburg vom 8. Juni 1938 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 21 302-n). Unberührt bleiben die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen in den Gemarkungen Altona-Südwest, Ottensen, Othmarschen, Klein Flottbek Nienstedten, Dockenhuden, Blankenese und Rissen vom 18. Dezember 1962 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 203) und Beschränkungen nach den §§ 9 und 10 des Denkmalschutzgesetzes vom 6. Dezember 1920 (Sammlung des bereinigten hamburgischen Landesrechts 224-a) bei dem im Plan rot umrandeten Gebäude.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 221]
    plangeber
    • [Name: 221]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1966-07-04
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_1f7aee24-6711-4d8a-a8a7-2911e25c6e1d]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
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    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung