Der Bebauungsplan Schnelsen 68 für den Geltungsbereich Oldesloer Straße zwischen Radenwisch und Büttskamp einschließlich angrenzender Flurstücksteile, Nordgrenzen der Flurstücke 603 und 4053 der Gemarkung Schnelsen — Bundesautobahn Hamburg—Flensburg — Vielohweg (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 319) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-08-18
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im Gewerbegebiet sind Einzelhandelsbetriebe, Tankstellen, Fuhrunternehmen sowie Lagerhäuser und Lagerplätze unzulässig. Ferner sind Betriebe mit Verwendung, Erzeugung, Lagerung (außer Heizöleigenbedarf) oder Umschlag wassergefährdender Stoffe unzulässig.][§2 Nr.2 | Für die dreigeschossige Bebauung im Gewerbegebiet kann ein weiteres Vollgescnoß im Rahmen der festgesetzten Geschoßflächenzahl zugelassen werden, wenn sichergestellt wird, daß dadurch keine Beeinträchtigung des Fernsehempfangs in der Umgebung eintritt.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen nach § 4 Absatz 3 Nummer 5 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt I Seite 1764) ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im allgemeinen Wohngebiet sind an den zur Oldesloer Straße und zur Bundesautobahn gerichteten Gebäudeseiten bauliche Lärmschutzmaßnahmen an Fenstern, Türen und Außenwänden vorzusehen.][§2 Nr.5 | Werbeanlagen, die nach ihrer Richtung, Größe oder Höhenlage vornehmlich auf die Benutzer der Bundesautobahn einwirken, sind unzulässig.][§2 Nr.6 | Auf der mit einem Erhaltungsgebot für Bäume und Sträucher gekennzeichneten Fläche sind Bäume und Sträucher in Form einer Wallhecke (Knick) zu erhalten.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]