• XPLAN_BP_PLAN_6fdfa0af-940d-458f-9122-29a5abeac1dd

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_6fdfa0af-940d-458f-9122-29a5abeac1dd
    xpVersion
    • 5.2
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Lemsahl-Mellingstedt19
    xpPlanDate
    • 2015-01-05
    name
    • Lemsahl-Mellingstedt19
    internalId
    • 1b1e476c-69cb-4568-9d20-487974cebf7e
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Lemsahl-Mellingstedt 19 für den Geltungsbereich östlich der Straße Hinsenfeld, nördlich der Straße Fiersbarg sowie westlich der Lemsahler Landstraße (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 521) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Fiersbarg - West- und Nordgrenze des Flurstücks 420 der Gemarkung Lemsahl-Mellingstedt - Lemsahler Landstraße.
    technHerstellDatum
    • 2016-01-08
    texte
    • [§2 Nr.1 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Sichtschutzwände kann bis zu 2,5 m, durch Erker und Treppenhausvorbauten bis zu 1,5 m und durch zum Hauptgebäude zugehörige Terrassen bis zu 4 m zugelassen werden.][§2 Nr.2 | Auf den mit „(A)" bezeichneten Flächen sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichender Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-/Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen.][§2 Nr.3 | In den mit „(B)" bezeichneten Wohngebieten darf die zulässige Höhe der Außenwand oberhalb des letzten zulässigen Vollgeschosses (Drempelhöhe) beidseitig höchstens 1,0 m betragen. Dächer von Hauptgebäuden sind in den nach Satz 1 bezeichneten Gebieten nur mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig. Ausnahmen können zugelassen werden.][§2 Nr.4 | Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen (Carports) sind als Flachdach oder mit einer Neigung bis zu 15 Grad herzustellen, mit einem mindestens 5 cm starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und extensiv zu begrünen.][§2 Nr.5 | Überdachte Stellplätze (Carports) können auch in Vorgärten zugelassen werden.][§2 Nr.6 | Zur Erschließung rückwärtiger Grundstücksteile sollen gemeinsame Grundstückszufahrten angelegt werden.][§2 Nr.7 | In den Wohngebieten sind Fahrwege sowie ebenerdige Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.8 | Auf den privaten Grünflächen sind Nebenanlagen im Sinne des § 14 Absatz 1 Satz 1 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548, 1551), sowie Stellplätze und Garagen unzulässig. Notwendige Maßnahmen zur offenen Oberflächenentwässerung sowie erforderliche Kinderspielflächen bleiben hiervon unberührt.][§2 Nr.9 | Das auf den privaten Grundstücksflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf dem jeweiligen Grundstück zu versickern. Nachweislich nicht auf den Grundstücken versickerbares Niederschlagswasser kann von den Grundstücken über ein offenes Entwässerungssystem in die Fläche für die Abwasserbeseitigung abgeführt werden.][§2 Nr.10 | Auf der festgesetzten Fläche für die Rückhaltung und Versickerung von Niederschlagswasser soll für die Rückhaltung von Niederschlagswasser ein trockenes Erdbecken mit naturnaher Gestaltung und flachen Böschungsneigungen angelegt werden.][§2 Nr.11 | Die festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft sind als naturnahe Gehölzflächen (artenreiches gestuftes Gehölz) zu entwickeln und zu erhalten.][§2 Nr.12 | Auf den Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern ist für je angefangene 150 m² ein großkroniger Baum zu pflanzen und zu erhalten. Bestehende Bäume entsprechender Qualität können angerechnet werden.][§2 Nr.13 | Auf den Flächen für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern ist bei Abgang gleichwertiger Ersatz zu pflanzen. Es sind standortgerechte, einheimische Sträucher und Laubbäume zu verwenden. Die Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 18 cm, in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.][§2 Nr.14 | In den Baugebieten sind an der Planstraße A und entlang der Wohnwege 1 bis 3 gelegene Einfriedungen nur in Form von Hecken oder Drahtzäunen in Verbindung mit Hecken zulässig.][§2 Nr.15 | Für den Ausgleich werden die im Bebauungsplan festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft mit dem Entwicklungsziel „Artenreiches, gestuftes Gehölz" den reinen Wohngebieten mit den Ordnungsnummern „(1)" bis „(9)" zu 74 vom Hundert und den öffentlichen Straßenverkehrsflächen (Planstraße A, Wohnweg 1 bis 3) zu 26 vom Hundert zugeordnet.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 521]
    rechtsverordnungsDatum
    • 2015-01-05
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_3aa281d3-0fee-4f19-9079-5bc1cb47a8a4]
    versionBauNVODatum
    • 1990-01-01
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung