[§2 Nr.1 | Im Wohngebiet zwischen Kellinghusenstraße, Kunhardtstraße und Heilwigstraße kann ausnahmsweise die Zahl der Vollgeschosse im Rahmen der festgesetzten Grund- und Geschoßflächenzahlen um ein Vollgeschoß überschritten werden.][§2 Nr.2 | Im Wohngebiet zwischen Kellinghusenstraße, Kunhardtstraße und Heilwigstraße kann die Erhöhung der zulässigen Geschoßfläche um die Flächen notwendiger, unter Geländeoberfläche errichteter Garagen zugelassen werden.][§2 Nr.3 | Garagen unter Erdgleiche sind auch auf den nicht überbaubaren Teilen von Baugrundstücken zulässig, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.]
begruendungsTexte
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gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 404]