Der Bebauungsplan Schnelsen 89 für den Geltungsbereich
südlich der Peter-Timm-Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil
319) wird festgestellt.
Das Gebiet ist wie folgt begrenzt:
Peter-Timm-Straße – Ost- und Südgrenze des Flurstücks
8799 (alt: 8682), über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799, über das Flurstück 8799, Westgrenze des
Flurstücks 8799 der Gemarkung Schnelsen.
erstellungsMassstab
1000
texte
[§2 Nr.1 | Im allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe
und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.3 | Im allgemeinen Wohngebiet ist eine Überschreitung der
Baugrenzen durch Balkone, Loggien und Erker bis zu 1,5 m
zulässig.][§2 Nr.4 | Das festgesetzte Gehrecht auf dem Flurstück 8799 der
Gemarkung Schnelsen umfasst die Befugnis der Freien und
Hansestadt Hamburg zu verlangen, dass die bezeichneten Flächen dem allgemeinen Geh- und Radverkehr zur Verfügung
gestellt werden.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur auf der Fläche für Stellplätze und innerhalb
der überbaubaren Fläche zulässig.][§2 Nr.6 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 40 vom
Hundert (v. H.) der Grundstücksfläche als offene Vegetationsfläche
herzurichten. Sie ist zu mindestens 50 v. H.
mit standortgerechten, einheimischen Laubgehölzen zu
bepflanzen und dauerhaft zu erhalten. Dabei sind für je
200 m² Pflanzfläche ein Laubbaum und 100 Sträucher zu
pflanzen.][§2 Nr.7 | Im allgemeinen Wohngebiet sind mindestens 80 v. H. der
Dachflächen mit einem mindestens 15 cm starken durchwurzelbaren
Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.8 | Im allgemeinen Wohngebiet sind Geh- und Fahrwege und
nicht überdachte ebenerdige Stellplatzflächen in wasserund
luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. Feuerwehrumfahrten
und Feuerwehraufstellflächen auf zu begrünenden
Flächen sind in vegetationsfähigem Aufbau herzustellen.][§2 Nr.9 | Bauliche und technische Maßnahmen, die zu einer dauerhaften
Absenkung des Grundwasserspiegels führen, sind
unzulässig.][§2 Nr.10 | Außerhalb von öffentlichen Straßenverkehrsflächen und
von den Flächen für die Regelung des Wasserabflusses sind
Geländeaufhöhungen und Abgrabungen sowie Ablagerungen
im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig.][§2 Nr.11 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit großkronigen
Bäumen und hochwachsenden Sträuchern so vorzunehmen,
dass der Charakter einer geschlossenen Gehölzpflanzung
erhalten bleibt. Baumarten müssen als dreimal verpflanzte
Hochstämme einen Stammumfang von mindestens 18 cm,
in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen, aufweisen.
Für die festgesetzten zu erhaltenden Einzelbäume sind bei
Abgang gleichwertige Ersatzpflanzungen vorzunehmen.][§2 Nr.12 | Zur Beleuchtung der Wege, Stellplätze und Außenflächen
im Bereich der Gebäude ist nur die Verwendung von monochromatisch
abstrahlenden Leuchten zulässig.][§2 Nr.13 | Auf der Fläche für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern
sollen sieben Fledermauskästen in dem zu erhaltenden
Baumbestand aufgehängt werden. Die Kästen sind
fachgerecht zu unterhalten und bei Abgang zu ersetzen.][§2 Nr.14 | Für Ausgleichsmaßnahmen wird dem mit „z“ bezeichneten
allgemeinen Wohngebiet das außerhalb des Plangebietes
liegende Flurstück 556 und Teile des außerhalb des Plangebietes
liegenden Flurstücks 5953 der Gemarkung Schnelsen
zugeordnet.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 319]