• XPLAN_BP_PLAN_713f67d1-4cbb-475f-9b75-bd87b78b8724

    gmlId
    • XPLAN_BP_PLAN_713f67d1-4cbb-475f-9b75-bd87b78b8724
    xpVersion
    • 4.1
    xpPlanType
    • BP_Plan
    xpPlanName
    • Gross-Flottbek9
    xpPlanDate
    • 1989-11-14
    name
    • Gross-Flottbek9
    internalId
    • 2f49daa5-456f-4f72-8c37-fa3a8043fecb
    beschreibung
    • Der Bebauungsplan Groß Flottbek 9 für den Geltungsbereich nördlich Hemmingstedter Weg/Baron­ Voght-Straße, westlich Groß Flottbeker Straße (Bezirk Altona, Ortsteil 217) wird festgestellt. Das Gebiet wird wie folgt begrenzt: Hemmingstedter Weg Westgrenze des Flurstücks 1187, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1186, Nordgrenze des Flurstücks 1181 der Gemarkung Groß Flottbek - Windmühlenweg - Windmühlenstieg - Seestraße - Röbbek - Groß Flottbeker Straße - Baron-Voght-Straße.
    technHerstellDatum
    • 2014-09-29
    erstellungsMassstab
    • 1000
    texte
    • [§2 Nr.1 | In dem nach § 172 des Baugesetzbuchs als Erhaltungsbereich bezeichneten Gebiet bedürfen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt der Abbruch, die Änderung, die Nutzungsänderung oder die Errichtung baulicher Anlagen einer Genehmigung, und zwar auch dann, wenn nach der Baufreistellungsverordnung vom 5. Januar 1988 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 1) eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Die Genehmigung zum Abbruch, zur Änderung oder zur Nutzungsänderung darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage allein oder im Zusammenhang mit anderen baulichen Anlagen das Ortsbild, die Stadtgestalt oder das Landschaftsbild prägt oder sonst von städtebaulicher, insbesondere baugeschichtlicher Bedeutung ist. Die Genehmigung zur Errichtung der baulichen Anlage darf nur versagt werden, wenn die städtebauliche Gestalt des Gebiets durch die beabsichtigte bauliche Anlage beeinträchtigt wird.][§2 Nr.2 | Im Dorfgebiet können Nutzungen nach § 5 Absatz 2 Nummern 4 bis 9 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 15. September 1977 (Bundesgesetzblatt 1 Seite 1764) nur ausnahmsweise zugelassen werden; Tankstellen sind unzulässig.][§2 Nr.3 | Es sind nur Dächer mit einer Neigung zwischen 40 Grad und 60 Grad zulässig; Staffelgeschosse werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Die Fenster sind kleinmaßstäblich zu gliedern; es sind keine liegenden Formate zu verwenden.][§2 Nr.5 | Die Außenwände von Gebäuden sind in rotem Ziegelmauerwerk auszuführen. Für die Dachdeckung sind Dachpfannen in einem auf das Ziegelmauerwerk abgestimmten Farbton zu verwenden.][§2 Nr.6 | Nach jedem zweiten Stellplatz ist ein großkroniger Laubbaum zu pflanzen; im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen. Stellplatzanlagen sind mit Hecken einzufassen.][§2 Nr.7 | Für Bäume, die einen Stammumfang von mehr als 80 cm (in 1 m Höhe über dem Erdboden gemessen) aufweisen, sind bei Abgang Ersatzpflanzungen mit einheimischen, standortgerechten Arten vorzunehmen.]
    gemeinde
    • [Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 217]
    plangeber
    • [Name: 217]
    veraenderungssperre
    • false
    rechtsverordnungsDatum
    • 1989-11-14
    staedtebaulicherVertrag
    • No
    erschliessungsVertrag
    • No
    durchfuehrungsVertrag
    • No
    gruenordnungsplan
    • No
    bereich
    • [XPLAN_BP_BEREICH_c2ab7d1d-2209-41d3-b282-2b3a7e9cf12f]
    aendert
    • [Verbundener Plan: Gross-Flottbek2|Rechtscharakter Planänderung: Aufhebung]
    planArt
    • 1000
    planArtWert
    • BPlan
    verfahren
    • 1000
    verfahrenWert
    • Normal
    rechtsstand
    • 3000
    rechtsstandWert
    • Satzung