Der Bebauungsplan Eimsbüttel 35 für den Geltungsbereich zwischen Doormannsweg, Eimsbütteler Chaussee, Waterloostraße und Eimsbütteler Straße (Bezirk Eimsbüttel, Ortsteil 307) wird festgestellt.
Das Gebiet wird wie folgt begrenzt:
Eimsbütteler Straße - Doormannsweg - Eimsbütteler Chaussee - Waterloostraße.
technHerstellDatum
2014-08-28
texte
[§2 Nr.1 | In dem allgemeinen Wohngebiet werden Ausnahmen für Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausgeschlossen.][§2 Nr.2 | In dem Mischgebiet sind Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten unzulässig. Sonstige Gewerbebetriebe im Sinne des § 6 Absatz 2 Nummer 4 der Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl. I S. 466, 479), sind nur ausnahmsweise zulässig. In den rückwärtigen Bereichen der Flurstücke 192, 193 und 429 der Gemarkung Eimsbüttel sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Auf dem Flurstück 4132 und entlang des Doormannswegs sind Wohnungen im Erdgeschoss unzulässig.][§2 Nr.3 | Im Gewerbegebiet sind wesentlich störende Gewerbebetriebe, wesentlich störende öffentliche Betriebe, Einzelhandelsbetriebe, Lagerhäuser, Lagerplätze, Tankstellen und Anlagen für sportliche Zwecke unzulässig. Ausnahmen für Vergnügungsstätten werden ausgeschlossen.][§2 Nr.4 | Im Gewerbegebiet sind nur solche Betriebe und Anlagen zulässig, deren Geräusche die angegebenen Emissionskontingente LEK weder tags (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr) noch nachts (22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) überschreiten:
LEK, tags = 60 dB(A)/m und LEK, nachts = 45 dB(A)/m2.][§2 Nr.5 | Stellplätze sind nur in Tiefgaragen zulässig. Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig. Die Oberkante der Tiefgaragen einschließlich ihrer Überdeckung darf nicht über die natürliche Geländeoberfläche herausragen. Im Gewerbegebiet und im Mischgebiet können oberirdische Stellplätze für den Besucher- und Wirtschaftsverkehr ausnahmsweise zugelassen werden, wenn Wohnruhe und Gartenanlagen nicht erheblich beeinträchtigt werden.][§2 Nr.6 | Eine Überschreitung der Baugrenzen durch Balkone bis zu 2 m und durch Zugangstreppen zu den Erdgeschosswohnungen und Terrassen bis zu 3 m ist zulässig. Die Überschreitungen dürfen nicht mehr als zwei Drittel der Gebäudefront betragen.][§2 Nr.7 | Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die Wohn- und Schlafräume im Mischgebiet den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Kinderzimmer sowie Wohn- / Schlafräume in Einzimmerwohnungen sind wie Schlafräume zu beurteilen. Soweit die Anordnung der Wohnräume oder einzelner Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten ausnahmsweise nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Sind bebaute Außenwohnbereiche zum Doormannsweg oder zur Eimsbütteler Chaussee hin vorgesehen, ist durch bauliche Schallschutzmaßnahmen wie zum Beispiel verglaste Loggien oder Wintergärten sicherzustellen, dass ein Tagpegel im bebauten Außenwohnbereich von kleiner 65 dB(A) gewährleistet wird.][§2 Nr.8 | In dem Gewerbegebiet sind die flachgeneigten Dächer der Gebäudekörper im Blockinnenbereich - ausgenommen sind Flächen für technische Dachaufbauten - mit einem mindestens 4 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie können zugelassen werden.][§2 Nr.9 | In dem Misch- und dem Gewerbegebiet sind fensterlose Fassaden sowie Außenwände, deren Fensterabstand mehr als 5 m beträgt, mit Schling- oder Kletterpflanzen zu begrünen; je 2 m Wandlänge ist mindestens eine Pflanze zu verwenden.][§2 Nr.10 | Die nicht überbauten Flächen von Tiefgaragen sind mit einem mindestens 0,8 m starken, durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen.][§2 Nr.11 | In den Baugebieten sind mindestens 10 vom Hundert der nicht überbaubaren Grundstücksflächen mit Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen.][§2 Nr.12 | Das festgesetzte Gehrecht umfasst die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen Gehweg anzulegen und zu unterhalten. Geringfügige Abweichungen von dem festgesetzten Gehrecht können zugelassen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 307]