Der Bebauungsplan Langenhorn 17 für den Geltungsbereich Bahnanlagen — Hohe Liedt — Ostgrenze des Flurstücks 1760 der Gemarkung Langenhorn - Leemgrove — Paalmoor — Ostgrenze des Flurstücks 1759 der Gemarkung Langenhorn — Paalmoor — über das Flurstück 760 (Herzmoortwiete), Ostgrenzen der Flurstücke 1767, 1766 (Herzmoorwende) und 1768, über das Flurstück 1768, Südgrenzen der Flurstücke 3184, 3500, 1765 und 1739 der Gemarkung Langenhorn — Tangstedter Landstraße — Südgrenze des Flurstücks 1747, über das Flurstück 1750 (Hogenlietgrund), Westgrenze des Flurstücks 1750, über das Flurstück 1749, Südgrenze des Flurstücks 1063, über das Flurstück 1749 der Gemarkung Langenhorn — Laukamp (Bezirk Hamburg-Nord, Ortsteil 432) wird festgestellt.
technHerstellDatum
2014-02-20
texte
[§2 Nr.1 | Für die Erschließung des reinen Wohngebiets südlich der Straße Hohe Liedt auf dem Flurstück 1745 der Gemarkung Langenhorn können noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich werden. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt.][§2 Nr.2 | Im reinen Wohngebiet östlich der Straße Laukamp auf dem Flurstück 1063 der Gemarkung Langenhorn kann eine Verminderung der Breite der zulässigen Grenzabstände um 1,0 m zugelassen werden.][§2 Nr.3 | In Wohngebieten mit festgesetzten Dachneigungen sind Staffelgeschosse unzulässig.][§2 Nr.4 | Entlang den 5,0 m breiten Wohnwegen und den Straßen Herzmoorwende, Herzmoortwiete, Paalmoor, Boystwiete, Boysheide und Leemgrove sind zwischen den Straßenbegrenzungslinien und den Baugrenzen Zäune und Mauern von mehr als 0,7 m Höhe unzulässig.][§2 Nr.5 | Im Bereich der Bahnlinie und der Tangstedter Landstraße sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Seiten zuzuordnen. Soweit durch die Zuordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht werden kann, muß für diese schutzwürdigen Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen vorgesehen werden.]
gemeinde
[Gemeindeschlüssel: 02000000|Gemeinde: Freie und Hansestadt Hamburg|Ortsteil: 432]